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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 338

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 338 — rathung beigegeben. Unter den Consuln standen ein Erhaltungssenat von achtzig, durch Bonaparte ernannten Mitgliedern, dem die Ueberwachung der Rechte und Freiheiten des Volkes übertragen war, ein Lribnnat von hundert Mitgliedern, das über die vorgeschlagenen Gesetze berathschlagen, und ein gesetzgebender Körper von dreihundert Mitgliedern, der sie bestätigen sollte. §. 124. Frankreich unter der Consularherrschast. (1799—1804.) Unter Bonaparte's durchgreifender Regierung kehrten Ruhe, Ordnung und Sicherheit zurück, und die Spuren der Revolution schwanden mehr und mehr. Ein Arnnestiedecret führte Tausende von Emigranten in die Heimath zurück. Der Feldzng von 1800. Nicht minder glücklich als im Innern Frankreichs, war Bonaparte in dem fortgesetzten Kampfe gegen die Verbündeten. Nachdem er mit einem Heere von 60,000 Mann über den großen Bernhard gezogen, entschied er durch den Sieg bei Marengo (14. Juni 1800) über den österreichischen General Melas das Schicksal Oberitaliens. Diese Wendung, sowie das Vordringen Morean's, der sich durch den Sieg bei H oh enlinden (3. Dec. 1800) über den Erzherzog Johann ^den Weg in's Oesterreichische gebahnt hatte, bestimmten den Kaiser zum Abschluß des Friedens von Lnnevil le (9. Fedr. 1801). In demselben wurde der Friede von Eampo Formio bestätigt, das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten und diesem die Verfügung über Toscana überlassen. Dieses Land übertrug Bonaparte durch einen mit Spanien geschlossenen Vertrag unter dem Namen „Königreich Etrurien" an den Erbprinzen von Parma, wogegen dessen Herzogthum an Frankreich fallen sollte. Der Großherzog von Toseana erhielt Salzburg mit dem kurfürstlichen Titel, und dem Herzog von Modena wurde auf's Neue der Breisgau zugesagt. Für das abgetretene linke Rheinufer wurden die betreffenden Fürsten durch sä-cularistrtc geistliche Güter und eingezogene Reichsstädte entschädigt, und mehrere deutschen Staaten: Preußen, Baiern, Baden, Hessen-Darmstadt und Hannover, erhielten Gebietserweiterungen. Von den geistlichen Kurfürstentümern bestand allein noch Mainz fort; von den freien Reichsstädten behaupteten sich nur noch Augsburg, Nürnberg, Frankfurt, Bremen und Lübeck. Der Reich s-depntationshauptfchluß, durch welchen diese neue Ordnung der Dinge in Deutschland festgesetzt wurde, kam am 25. Februar
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