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1. Quellenbuch zur Geschichte des deutschen Mittelalters - S. 7

1873 - Leipzig : Teubner
gedeihen liess. Kaiser Constantin erkannte in dem Christen-thurne die weltbesiegende und weltüberwindende Kraft und erhob es zur Staatsreligion in seinem ausgedehnten Reiche, bo erhielt der Staat im Bunde mit dem Christenthum eme neue, unwiderstehliche Kraft und die Kirche, deren Existenz damals sehr bedroht war, gewann grössere und mächtigere Stützen als zuvor. Jetzt erstanden die grossen Glaubenshelden des Orientes und Occidentes und kämpften für die reine und lautere Lehre des Herrn mit dem Schwerte des Geistes. Es bildete sich eine eigene Wissenschaft der Theologie, welche in ihren dogmatischen Streitigkeiten diese Männer zur Parteinahme herausforderte. Die Lehre des Arius ergriff und erhitzte die Gemüther so gewaltig, dass Constantin die wahre Lehre der Kirche in einem Glaubensbekenntniss auf der grossen allgemeinen Reichssynode zu Nicaea 325 feststellen lassen musste. Des Arius Ketzerei wurde von den versammelten Bischöfen verurtheilt und somit die Einheit der rechtgläubigen Kirche und ihrer Lehre gesichert. Aber auch der Staat erhielt durch die Verbindung mit der Kirche grosse, unberechenbare Vortheile. Noch einmal drohte dieser neugeschlossene Bund zwischen Kirche und Staat unter Julianus Apostata sich wieder zu lösen und das Heidenthum neue Fortschritte zu machen; doch blieb das nur eine vorübergehende, vereinzelte Erscheinung und Theodosius verbot durch ein kaiserliches Edict alle Götzenopfer, verbannte den Arianismus als Ketzerei und verlieh dem nicänischen katholischen Glaubensbekenntniss eine vollständige Sanction 381. Dadurch wurde das römische Reich ein christlicher Staat und die eigene katholische Kirche die Staatskirche. Der tiefe, ethische Einfluss der Kirche in der Gesetzgebung des Staates wurde auch bald in der Abschaffung der unsittlichen Schauspiele, dem gemilderten Loose der Sklaven und Gefangenen, der besseren und geackteteren Stellung der Frauen, der Wittwen und T\ aisen und der Geltung und Weihe des christlichen Ehebundes verspürt. Kirche und Staat übten jetzt neben und miteinander die Herrschaft über das Leben der Menschen aus und aus ihrem freundschaftlichen Bunde schienen sich die schönsten Blüthen zu entwickeln; denn eine absolute Despotie konnte keines dieser beiden Institute ausüben. — Jetzt fand das Christenthum auch bei einzelnen deutschen Stämmen Eingang und auch die Gothen wandten sich grösstentheils ihm zu, da dem natürlichen Freiheitssinn der Germanen die Lehre von der Versöhnung und Erlösung durch Christi Marter- und Kreuzestod, von der Freiheit, die den Kindern Gottes bereitet ist, von dem streitenden Glauben viel adäquater war. Die Gothen schritten den übrigen deutschen Völkerschaften in der innigen, raschen Aufnahme des
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