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1. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 62

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
62 31. Zeit- und Sittenbild aus Niedersachsen um 1600. bte abziehen, zu teilen . . . Und damit die Höfe und Köten um so gewisser unzersplittert bleiben, so sollen keine Feuerstätten in den Scheunen oder Backhäusern gemacht, noch dieselben bewohnt werden. Vom Bankettieren. Die Gäste sollen im Sommer nicht über zehn, im Winter nicht über neun Uhr sitzen. In den Städten dürfen nicht mehr als 60, auf den Dörfern nur 30 Personen zu Hochzeiten geladen werden, dort 4, hier nur 3 Essen, ohne Butter und Käse, aufgetrageu werden ... Es sollen auch, wenn man von der Hochzeit gehet, durchaus feine Nachttänze gehalten werden. Im übrigen soll sich ein jeder bei den Tänzen ehrbar und züchtig halten und sich des ungebührlichen Verdrehens und Umwerfens äußern . . . Verbieten auch bei Pön von 20 Reichstalern, daß in Städten, Flecken und Dörfern bei Kindtaufen alle Gastereien mit Konfekt, Süßgetränk und bergt, köstliche Sachen gegeben werden . . . Bei gleicher Strafe untersagt die Ordnung die „unzeitigen und den Betrübten hoch-beschwerlichen Gastereien" bei Begräbnissen. Fastnachtsgelage sind mit 50 Taler zu ahnden, weil dadurch fast alle Jahre viele Totschläge und andere abscheuliche Laster verursacht werden, es sich auch nicht schicken will, daß zu der Zeit, da ein jeder Christ billig bessere Gedanken haben soll, durch solch wüstes Leben viele Tage nacheinander durch unchristliche gar abscheuliche Ankleidungen, Larven, Vollsaufen und ander fast unchristlich Anstellen alte und junge Leute jämmerlich geärgert werden. . . . Wir vermerken auch, daß nunmehr gemeine Bürger und Bauern Gesundheiten zutrinken und dadurch einer den andern das Getränk in den Leib gleichsam zu nötigen und zu pressen, sich unterstehen, also daß mancher alsobalb den Tod baran nimmt, ober seine Gesunbheit schwächet, barum gebieten wir, sich solches gänzlich zu enthalten bei einem Lübeckschen Gulben Strafe. Von Kleidungen, Ketten, Kleinodien. Es ist leider mehr als kund und offenbar, daß in Kleidungen und Schmuck merkliche Üppigkeit in allen Ständen vorgeht, auch der Arme und Geringste dem Reichen darin nicht weichen will, darüber sich mancher in die äußerste Armut und Verberb stürzet, so orbnen wir, daß feiner vom Abel Kleiber von gülbenen ober silbernen Stücken ober Mantel ober Kleiber, mit Perlen ober Gold gesticket, tragen soll, auch feinen ganzen Samtmantel, er sei denn ein Ritter oder unserer vornehmsten Offiziere und Räte einer . . . Das adelige Frauenzimmer mag auch „Sammitten, Atlasche, Dammaschene" und dergleichen seidene Rocke, aber ohne Verbrämung mit güldenen Ketten, auch ohne Perlen, Gold und übermäßigem Gestick tragen, damit unter fürstlichen, geistlichen und andern Standespersonen und ihnen in Kleidung ein Unterschied sei . . .
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