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1. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 63

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
31. Zeit- und Sittenbild aus Niedersachsen um 1600. 63 Bürgermeister und Ratspersonen in Städten und die darin von ihren Renten und Gütern leben, mögen nach Gelegenheit Seiden grobgrün, Damast, Sindeltort und dergl. tragen, auch ihre Kleider mit Samt und Seiden, gleichwohl nicht über ein Halb-Biertel breit, besetzen lassen . . . Der gemeinen Bürger Frauen und Töchter sollen nicht befugt sein, seidene, sondern nur Wands- und wollene Röcke, auch von Seiden grobgrün, oder doppeltem Taft Koller zu tragen, ohne Samt, nur mit Seiden verbrämet . . . Den Bürgerfrauen und -töchtern soll nicht erlaubt sein, güldene Ketten zu tragen, es seien denn die Frauen unserer Sekretarien, der Bürgermeister, Ratsleute oder von ihren Renten lebende Leute. Silberne Ketten, Schnürketten und güldene, silberne, auch Mailändische Schnüre und Tripp1) zu tragen, verbieten wir den gemeinen Leuten . . . Die Mägde sollen kein Silber, Gold oder Perlen tragen: jedoch mögen unsrer Räte und andrer Offiziere Mägde tragen, was ihnen ihre Frauen geben. Die Bauern männ- und weiblichen Geschlechts, wäre denn, daß sie etwa einen Handel treiben und guten Vermögens wären, sollen kein engländisch, sondern nur inländisch oder leydisch oder dergleichen Tuch tragen, auch die Töchter sich der Perlen und goldnen Bändchen und Borten gänzlich enthalten; jedoch mögen sie engländische Koller mit Seiden oder geringern Aufschlägen und samtenen Bändchen tragen. Einer Braut soll es erlaubt sein, einen englischen Brautrock und einen Schamlotten^) Koller, doch unbesetzt, gleichwohl die Umschläge mit Seiden belegt, zu tragen. Und sollen Schneider, Perlensticker, Goldschmiede und andre ein andres als obstehet bei Verlust der Bürgerschaft und Gilde nicht machen. Von umlaufenden Soldaten und gardenden Knechten. Wir erfahren leider täglich, je länger, je mehr, daß sich entsetzlich mutwillige Buben, so sich unterm falschen Schein für Soldaten ausgeben und wohl niemals einen rechten Zug getan, sondern herrenlos, leichtfertig und unnützes Gesindel sind, sich zusammen rottieren, außerhalb der rechten Land- und Heerstraßen sich hausen- und rottenweis vergaddern, das ganze Land in die Quer und Länge gardend und sich des Bettelstabs ernährend durchstreifen, sich alles Mutwillens gebrauchen und unsern Untertanen unerträglich großen Drang und Beschwerung zufügen, indem sie mit dem, was ihnen unsere Untertanen gutwillig reichen, nicht ersättlich und begnügig sein wollen, sondern oftmals ganze Dorfschaften um ein gewisses brandschatzen, den Leuten vorschreiben, was und wieviel sie geben sollen, ihnen dasselbe mit starken Bedrohungen abpochen und abdringen, Tor und Türen, Kasten und anderes freventlich zerbrechen und aufschlagen und räuberischer Weise mitnehmen, was ihnen gefällig ist und beliebt, 3) Halb- ober Wollensammet; Wolle ans Leinengrund gewebt. ) Vom französischen camelot, d. i. Zeug von den Haaren der Angora-Ziege.
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