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1. Geschichte der Provinz Hannover - S. 147

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
33. Das Königr. Hannover während seiner Verbindung mit England. 147 schäften bestehen, z. B. inbezug auf kirchliche Verwaltung, Fortführung alter Stiftungen, wie Freitische an der Universität Göttingen, Unterstützung von Witwen und Waisen it. a. Manche dieser Rechte Hafen sich bis heute erhalten und werden von den Vertretern der einzelnen Landschaften verwaltet. Auch im Volksmunde hat sich die Bezeichnung der einzelnen Landschaften bis heute lebendig erhalten. — Die Landdrosteien bildeten nun die Mittelpunkte der gesamten Landesverwaltung, an deren Spitze das Ministerium des Innern stand. Dieses sorgte dafür, daß alle Regierungsvorschriften einheitlick erteilt und ausgeführt wurden. Die einzelnen Ämter, von denen kleinere zu einem größern zusammengelegt wurden, standen unter den Landdrosteien, und der Amtmann führte sein Regiment wie früher. Die Landdrosteien bestehen nach Größe und Grenzen in den heutigen sechs Regierungsbezirken der Provinz Hannover fort. 6. Das hannoversche Staatsgrundgesetz. 1833. “ Die wenigen Reformen genügten dem hannoverschen Volke nicht. Es hatte gehofft, größeren Anteil an der Gesetzgebung zu bekommen; auch wollte der Bauernstand von alten, drückenden Lasten befreit sein. Daher breitete sich große Mißstimmung in Hannover aus und wuchs besonders im Bauernstande bedenklich an. Da fand dieser einen beredten Anwalt in dem Abgeordneten Or. Bertram Stüve, dem Bürgermeister von Osnabrück. Er drang darauf, daß nicht nur die Grundsteuer besser verteilt werde, sondern forderte vor allem, daß der Bauernstand durch Ablösung der Herrendienste, Zehnten und Meiergefälle aus seiner Abhängigkeit befreit werde und dadurch die Stellung erhalte, die ihm im Staatsverbande gebühre. Die erste Kammer wollte davon nichts wissen.,, Aber Stüve ruhte nicht. 1829 veröffentlichte er eine Schrift „Über die Lasten des Grundeigentums in Hannover" und wies Notwendigkeit und Wege der Besserung nach, so daß die erste Kammer sich wenigstens bereit erklärte, die wichtige Frage zu besprechen. Stüve sah ein, daß die Ablösung nur durch die Beseitigung der grundherrlichen Verfassung herbeigeführt werden könne. Immer wieder wies er daher aus die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung hin. Da bahnten 1830 zwei Ereignisse eine durchgreifende Veränderung an: der Tod des Königs Georg Iv. und der Ausbruch der Julirevolution in Frankreich. Diese zitterte auch in Hannover nach, und es kam an verschiedenen Orten des Königreichs, besonders in Lüneburg, Ülzen, Hildesheim, Osterode und Göttingen zu Unruhen, die deutlich die Unzufriedenheit der Bevölkerung anzeigten. Das bestimmte den neuen König Wilhelm Iv., den Minister Grafen Münster zu entlassen und seinen Bruder, den Generalstatthalter Herzog von Cambridge, mit erweiterten Vollmachten zum Vizekönig von Hannover zu ernennen, sodaß der Schwerpunkt der Regierung fortan nicht mehr in London, sondern in Hannover lag. Als dann der neue Landtag
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