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1. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 66

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 66 — Darum entwickelte sich frühzeitig die Schiffahrt, auch auf kleinen Flüssen bis weit hinauf, wo sie heute meist nicht mehr betrieben wird. Daß große Flüsse wie Rhein und Donau unter solchen Umständen als Verkehrswege große Bedeutung erlangten, war selbstverständlich. Anf ihnen entstand zwischen wichtigen Städten ein regelmäßiger Verkehr; so fuhren zur Blütezeit des Handels zwischen Mainz und Frankfurt täglich zwei Marktschiffe. Infolgedessen entwickelte sich ein besonderes Schiffergewerbe, gab es doch in großen Städten förmliche Schifferzünfte. Die Schiffahrt bedurfte damals menschlicher Arbeitskräfte auch in weit größerem Umfange als heute, da die Fahrzeuge stromaufwärts von Menschenhänden gezogen werden mußten. Eine große Gefahr für den Handel bildete die öffentliche Unsicherheit. Auf Landstraßen und Flüssen trieben Raubritter ihr unsauberes Handwerk. Oft wurde ein Wagenzug im Walde oder im engen Gebirgstale überfallen, so daß sich ein regelrechter Kampf ums Dasein entspann, bei dem nicht selten der Kaufmann dem eisengepanzerten und durch die Überzahl stärkeren Feinde unterlag. Dann wurden seine Waren weggeführt, und er selbst mußte, wenn er nicht getötet worden war, als Gefangner auf die Burg folgen, wo er meist nur gegen Zahlung eines hohen Lösegeldes frei kam. Noch heute erinnert manche Burgruine an einen früheren Schlupfwinkel für Straßenräuber. Wegen solcher Gefahren war es dem Kaufmann erlaubt, sich mit einem Schwert zu bewaffnen; doch durfte er es nach landesüblichen Bestimmungen vielfach nur au den Sattelknopf oder an den Wagen hängen. Zu seinem Schutze nahm er wohl auch ein ritterliches Geleit mit. Ja der Landesherr zwang ihn sogar dazu und erhob dafür eine hohe Abgabe. Es kam sogar vor, daß er selbst dem Kaufmann die Ware wegnahm, wenn er nicht zahlen wollte. So wurde auch das Geleitswesen zu eiuem Unfug. Daß solche Belästigungen des Verkehrs durch Wegelagerer möglich waren, lag an der Ohnmacht der staatlichen Obrigkeit. Infolge der politischen Zerrissenheit vermochte der Staat die deutsche Kulturarbeit nicht in genügender Weise zu schützen. Viele Fürsten hatten auch für die wirtschaftliche Bedeutung des Handels kein rechtes Verständnis, suchten ihn nur für ihren Vorteil auszunützen und belegten ihn mit ungeheuren Zöllen. Das Zollrecht, ursprünglich ein königliches Regal, war durch die üblichen Verleihungen in die Hände der kleineren Fürsten und Grundherren
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