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1. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 266

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 266 — Zeiten und von dem Ruhme, Nachfolger des Kaisers Augustus zu sein, jo dass ihm auch int Auslande ein Vorzug eingeräumt wurde. So besaß er im 17. Jahrhundert noch großes Ansehen und war ,,der sichtbare Ausdrucf des deutschen Staatsbewußtseins". Aber die Machtstellung des Kaisers war der Kraft beraubt. Die kaiserlichen Befugnisse bedeuteten mehr eine Wahrung alter Formen als wirkliche Rechte, und bei dem Wachsen der fürstlichen Landeshoheit wurde er seiner Vorrechte mehr und mehr entkleidet. Infolgedessen beschränkte er seine Tätigkeit vorwiegend aus seine Erblande. Als Reichsinstitnte waren zwar noch das Reichskammergericht und der Reichstag vorhanden; aber jenes arbeitete so langsam, daß es alles Ansehen einbüßte, und dieser war auch nur ein bedeutungsloses Überbleibsel der früheren Verfassung. Hätte der Reichstag, vor den alle Reichsangelegenheiten gebracht werden mußten, alle fürstlichen Regierungen zu gemeinsamer Tätigkeit zu vereinigen vermocht, so wäre Deutschland wenigstens ein Bundesstaat und kein Staatenbund gewesen; aber das war nicht möglich. Infolge der erhöhten Selbständigkeit der Fürsten besuchten diese den Reichstag gar nicht mehr, sondern ließen sich durch ihre Gesandten vertreten. Da sie sich aber die Entscheidung vorbehielten, bestand die Tätigkeit des Reichstages vorwiegend in diplomatischen Verhandlungen zwischen den einzelnen Hosen. Der Reichstag wurde „zur großen Juristenherberge und Formalieninstanz" und arbeitete überaus langsam. Darum ist nach 1648 nur noch der Reichstag, der von 1652—54 tagte, mit sich selbst fertig geworden, im übrigen bildete er einen immerwährenden Ge-sandtenkongreß zu Regensburg, „einen dichten Nebel von Phrasen und Lügen", wie .ihn ein Geschichtschreiber genannt hat. Mit der Schwächung der Reichsgewalt stieg die Macht d o Lau des fürsten empor, und so entwickelte sich im 17. Jahrhundert der fürstliche Absolutismus, der seine Höhe im 18. Jahrhundert erreichte. Von den deutschen Staaten gelangte nach dem Dreißigjährigen Kriege Brandenburg zu hervorragender Bedeutung. Es hatte in Friedrich Wilhelm, dem „Großen Kurfürsten", einen trefflichen Regenten. War er auch in erster Linie auf die Befestigung seiner Macht bedacht und galt auch ihm das Reich nicht mehr als den andern Fürsten, so waren seine Bestrebungen doch national. So wurde Jein Staat die Grundlage, aus der die spätere Neuordnung des deutschen Reiches erstehen sollte.
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