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1. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 335

1877 - Oldenburg : Stalling
- 335 lassung war die Folge davon gewesen, und der Schmerz dar-ber mag seinen unglcklichen Entschlu veranlat haben. Der erste Schritt zu einer Verfassungsreform war die Verstrkung des (im Jahre 1849) gebildeten Reichsrathes (5. Mrz 1860) durch eine ansehnliche Anzahl von Mitgliedern und die Zusicherung seiner periodischen Berufung zur Fest-stellung des Budgets, sowie zur Berathung von Gesetzent-wrfen und der Vorlagen fr die in Aussicht gestellten Lan-desvertretungen. Diese Versammlung, in der Adel und Geist-lichkeit das Uebergewicht hatten, das Brgerthum nur sprlich vertreten war, sprach sich in ihrer Majoritt fr die historischen Zustnde der einzelnen Kronlnder aus, fr Anerkennung der Autonomie der einzelnen Lnder in Verwaltung und Ge-setzgebung. In diesem Sinne erschien das sogenannte October-Diplom (am 20. Dd. 1860,) welches den Ungarn ihre frhere Verfassung, so weit sie mit der Einheit des Reichs vertrg-lich war, den brigen Lndern jedem ein eigenes Statut und einen Landtag gestattete. Gemeinsame Reichsinteressen sollten von einem gemeinsamen Reichsrath berathen werden. Als die Landesstatute erschienen, erregten sie allgemeine Unzufriedenheit, da sie dem Adel und der Geistlichkeit einen unverhltni-migen Antheil an der Vertretung einrumten. In Ungarn stellte man sich auf den Rechtsboden von 1848 mit einem selbststndigen ungarischen Ministerium und verweigerte Steuern und Rekruten. Der Kaiser ernannte den Ritter von Schmer-ling zum Staatsminister (13. Dec. 1860), und die Centrali-sationsideen kamen wieder zur Geltung. Am 26. Februar 1861 erschien das Februar-Patent, welches neben dem bis-herigen allgemeinen Reichsrath einen sog. engeren Reichsrath (ohne die Ungarn) einsetzte, in dem die deutsch-slavischen In-teressen berathen werden sollten. Der allgemeine Reichsrath wurde jetzt ein frmliches Parlament mit zwei Kammern, einem Herrenhause, dessen Mitglieder die Krone ernannte, und einem Abgeordnetenhause, dessen Mitglieder die Landtage der ein-zelnen Kronlnder whlten. Aber der ungarische Landtag protestirte gegen eine Unterordnung unter einen Reichstag zu Wien und verlangte Anerkennung der Gesetze von 1848. Diese Forderung ward abgelehnt mit der Erklrung, da die von den Ungarn behauptete Rechtscontinuitt" durch die Revolu-
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