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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 34

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 34 — die oberste Behörde für die gesamte Landesverwaltung bildete. Die Gesamtheit der Geschäfte wurde in fünf Abteilungen zerlegt mit je einem Minister an der Spitze und mehreren Geheimen Räten. Beschlüsse, die dem König zur Entscheidung vorzulegen waren, wurden gemeinsam gefaßt. Daher fanden an vier Wochentagen Sitzuugen statt, die im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 8 Uhr begannen und zuweilen bis nachmittags 6 Uhr dauerten; denn alle Geschäfte mußten sofort erledigt werden. Darum forderte der König von seinen Beamten größte Pünktlichkeit im Dienste. Wer z. B. ohne genügende Entschuldigung ausblieb, verlor auf sechs Mouate sein Gehalt. Bei Nachlässigkeit kannte er keine Rücksicht. Harte Strafen drohte er nicht nur au, sondern verhängte sie auch. Als am Anfange feiner Regierung einige Beamte von Königsberg nach Tilsit versetzt werden sollten und etliche sich weigerten, dahin zu gehen, ordnete er an, daß sie unverzüglich in Fesseln geschlagen und mit Festungshaft bestraft würden. Bei den höchsten Beamtenstellen in den einzelnen Provinzen sollte jede Rücksicht ans die Zugehörigkeit zur Provinz außer acht bleiben, damit die Erinnerung an landschaftliche Selbstverwaltung ausgetilgt werde. Zur Durchführung einer geordneten Finanzwirtschaft hatten die einzelnen Provinzen eingehende Etatentwürfe im März an das Generaldirektorium einzusenden, die dem König zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen waren. — Der König sah voraus, daß sich gegen diese Neuordnung der Finanzverwaltung vielfacher Widerspruch erheben würde. Ihm begegnete er von vornherein mit den unzweideutigen Worten: „Die Herren werden sagen, es wäre nicht möglich; aber sie sollen die Köpfe dareinstecken und befehlen wir ihnen hiermit ernstlich, es sonder Räsonnieren möglich zu machen." So schuf sich der König ein gewissenhaftes, pflichttreues Beamtentum, das die Einheitlichkeit der Staatsverwaltung darstellte. Er selbst stand an der Spitze desselben, ebenso arbeitsfreudig und von Pflichtbewußtsein erfüllt, wie er es von jedem einzelnen erwartete. So war er trotz seiner unumschränkten Selbstherrschaft und feiner Härte der erste Diener seines Staates. Bei der Reform der Staatsverwaltung griff der König auch auf andere Gebiete hinüber. So waren z. B. im Städtewesen offenkundige Mißstände vorhanden. Die Verwaltung lag in den Händen einiger Familien, in denen die städtischen Ämter gleichsam forterbten. Nachlässige Führung des Rechnungswesens, Veruntreuungen und Bestechungen waren nicht selten, so daß das
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