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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 190

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 190 — erfüllt, es glücklich zu machen. Seine ersten Regierungshandlungen legten Zeugnis davon ab und schienen die auf ihn gesetzten Hoffnungen zu rechtfertigen. Durch eine allgemeine Amnestie wurden zahlreiche aus der Zeit der Reaktion herrührende Urteile aufgehoben. Arudt durfte nach Bonn in seine Professur zurückkehren-Reuter und Jahn erhielten ihre Freiheit wieder; die Gebrüder Grimm und Dahlmann, die zu den Göttinger Sieben gehörten, fanden in Preußen Anstellung, erstere iu Berlin, letzterer in Bonn. Noch erlösender wirkte die Aufhebung der Zentraluntersuchungskommission. Dazu kamen die hoffnungsvollen Reden des Königs bei deu Huldigungen. Die ostpreußischen Stände hatte er auffordern lassen, ihm etwaige Wünsche aus Bestätigung von Privilegien kundzugeben, worauf sie die Bitte um Verleihung einer Verfassung wagten. Der König hielt dann bei der Huldigung eine schwungvolle Rede und betonte darin, daß er Recht und Gerechtigkeit üben und alle Stände mit gleicher Liebe umfassen wolle. Man war beglückt und glaubte die Zusicherung herauszuhören, daß die Wünsche der Stände erfüllt werden sollten, obwohl das bestimmte Versprechen einer Verfassung fehlte. Da folgte alsbald durch eine Kabinettsordre die Erklärung, daß der König weit davon entfernt sei, die Verfassung im Sinne der Verordnung von 1815 umzugestalten. Das war die erste der zahlreichen Enttäuschungen, die bald das Vertrauen des Volkes zu ihm tief erschütterten. Friedrich Wilhelm Iv. erkannte wohl die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Verfassung an und suchte dabei an die bestehenden Provinzialstände anzuknüpfen; aber der Verleihung eines Rechts an das Volk war er durchaus entgegen. Er war durch und durch von absolutistischen Anschauungen erfüllt und besaß vom Gottesgnadentum der Königswürde eine so hohe Meinung wie selten ein Fürst. Er sah in Gott den Grund aller Staatseinrichtungen und erkannte in sich einen Träger des göttlichen Willens, der also bei seinen Maßnahmen von Gott beeinflußt und erleuchtet würde, so daß er schließlich an die königliche Unfehlbarkeit glaubte. Mit solcher Gesinnung trat er in einen scharfen Gegensatz zum Volke, das nach gesetzlich gewährleisteter Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten verlangte. Die Verfafsuugs-frage war erneut in Fluß gekommen und ließ sich von dem Volksempfinden nicht mehr trennen. Daneben beschäftigten in jener Zeit auch kirchliche Angelegenheiten die Gemüter. Nach dem Befreiungskriege erhob
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