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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 205

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 205 — die öffentlichen Gebäude litten schwer, das Opernhaus brannte nieder, die kostbare Gemäldesammlung schwebte in großer Gefahr. Die Aufständischen büßten durch harte Strafen. Tzschirner und Todt sowie andere retteten sich durch Flucht ins Ausland; Henbner aber und andere Anstifter mußten jahrelang im Waldheimer Zuchthaus sitzen. Noch ernster als in Sachsen gestaltete sich der Aufstand in der Pfalz und in Baden, wo feit langem die deutsche Demokratie ihren Hauptsitz hatte. Für die Reichsversassuug zu kämpfen, fehlte hier der Grund, da sie von der Regierung angenommen worden war. Man begnügte sich aber damit nicht, sondern forderte die Republik. Die ungefähr 400 Volksvereine, die diese Gesinnung nährten, wählten zur Leitung der Bewegung einen Landesausschuß mit dem Sitze in Rastatt. Leider schloß sich, was in Deutschland in dem Umfange noch nicht vorgekommen war, fogar das Militär der Erhebung an, so daß es in Rastatt und Karlsruhe zu Meutereien kam. Der Großherzog flüchtete sich darum auf französisches Gebiet. Nun verlegte der Landesausschuß seinen Sitz nach Karlsruhe und setzte wie in Dresden eine provisorische Regierung ein, an deren Spitze Lorenz Brentano stand. Dazu trat die verfassunggebende Landesversammlung zusammen, von der die Republik ausgerufen wurde. Bald riß aber völlige Unordnung ein. Mit den vorgefundenen reichlichen Staatsmitteln wurde in gewissenloser Weise umgegangen. Von den Soldaten, die nun ein freies Volksheer bildeten, liefen viele weg. Der gemäßigte Brentano wurde von den radikalen Republikanern verdrängt und verlor die Herrschaft über die Bewegung. In der allgemeinen Verwirrung erbat die badische Regierung von Preußen und von der Zentralregiernng militärische Hilfe. So rückten preußische und Reichstruppen unter dem Oberbefehl des Prinzen Wilhelm von Preußen ein, die die ungeordneten revolutionären Banden in kurzer Zeit überwanden und den Aufstand niederwarfen. Am längsten hielt sich Rastatt; zuletzt mußte es sich aus Gnade und Ungnade ergeben. Auch hier folgten Todes- und Freiheitsstrafen. Darauf kehrte, da auch andere Erhebungsversuche niedergehalten wurden, im Sommer 1849 die äußere Ruhe in Deutschland zurück. f) Borgänge in Preußen. Gemäß der in den Märztagen 1848 ergangenen Anordnung trat am 2. April der Vereinigte Landtag zusammen. Er beschloß
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