Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 84

1917 - Hannover : Helwing
— 84 — ursprüngliche Bevölkerung bestand aus Burgmannen des Stadtherren (König, Fürst, Bischof), Handelsleuten, Bauern, Handwerkern. Die Gerichtsbarkeit und die Hoheitsrechte ließ der Stadtherr in der Regel durch einen Burggrafen oder eilten Vogt ausüben. Bald strebten die Städte nach Selbstverwaltung im Innern und Unabhängigkeit nach außen; als reichsunmittelbar wollten sie nur den Kaiser als Herrn über sich anerkennen. Zuerst erreichten die süddeutschen und rheinischen, später die nordischen Städte (Bremen, Hamburg, Lübeck, Braunschweig, Magdeburg) dieses Ziel. Worms wurde durch Kaiser Friedrich I. (1156) die erste freie Reichsstadt. Die Reichsstädte gewannen eigene Gerichtsbarkeit, das Recht, Münzen zu schlagen, Zölle zu erheben und die freie Wahl ihrer Beamten (Bürgermeister, Ratsherrn). Diese wurden aus den Geschlechtern, dem Stadtadel (gebildet ans den Burgmannen und den Gilden der reichen Kaufleute), gewählt. Damit waren die Handwerker, die in den aufblühenden Städten zu besserer Lage gelangt waren und sich zu Innungen und Zünften zusammengeschlossen hatten, nicht zufrieden. Dieser Gegensatz führte zum Ständekampf der Bürger in den Städten, die Zünfte verlangten Zutritt zum Rat. f) Die Bauern. Die Masse der ackerbautreibenden Bevölkerung war als Unfreie in drückende Abhängigkeit herabgesunken; für die Befreiung vom Kriegsdienst hatten die Banen: die Knechtschaft eingetauscht, sie standen wehr- und rechtlos den Rittern gegenüber. Es gab nur noch wenige völlig freie Bauern wie tu den Urkantonen der Schweiz, im westlichen Holstein (die Dithmarfen) und in Westfalen. Unter den freien Bauern standen die Halb- und Unfreien. Halbfreie waren die Zinsleute, die von ihrer Hufe Hand- und Spanndienste und Zins, bestehend in Naturallieferungen (Getreide, Wein, Vieh, Geflügel, Eier u. a.) zu leisten hatten. Unfreie (Laten) waren die leibeigenen Bauern, die von ihrer Hufe nicht nur Abgaben und Dienste zu leisten hatten, sondern in jeder Beziehung von dem Belieben ihrer Herren abhingen, (Das Buteil, Besthaupt, Heirats- und Erbschaftsabgaben.) Auf der niedrigsten Stufe standen die landlosen Leibeigenen, die auf dem Herrenhof als Häusler (Tagelöhner) wohnten und die landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiten (Zimmerer, Maurer, Dachdecker, Tischler, Stellmacher, Schuster, Schneider u. s. w.) verrichteten. Alle Leibeigene waren der Prügelstrafe unterworfen, durften ohne die Erlaubnis ihrer Herren nicht heiraten, keinen Berus wählen, nicht wegziehen, denn sie hafteten an der Scholle und konnten mit ihrer Hufe zusammen oder als Hofinventar mit dem Hofe verkauft werden. — Die Möglichkeit, die Freiheit zurückzuerlangen, bot sich dem Leibeigenen nur dann, wenn er das Kreuz nahm oder als Pfahlbürger in die Stadt zog. Viele besserten ihr Los durch Auswanderung in die den Wenden abgewonnenen Länder (Brandenburg, Pommern, Schlesien, Preußen). Geistig gewandte und mutige Unfreie konnten Dienstmannen (Ministerialen) ihres Gebieters und endlich Ritter werden. 3. Bit Äultur. ») Wissenschaft. Die Kreitzzüge riefen ein reges wissenschaftliches Leben hervor. In Italien entstanden neben den Klöstern weltliche Pflegestättcn wissenschaftlicher Bildung, die Universitäten zu Bologna (Rechtswissenschaft) und Salerno (Medizin). In Paris erlangte die Sorbonne in der Theologie großen Ruf. In England wurden Cambridge und Oxford, in Spanien Salamanka und Valencia gegründet. Im engen Anschluß au die Kirchenlehre entstand die scholastische Philosophie, die Vernunftbeweise für die christlichen Lehren zu erbringen suchte. Scholastiker: Anselm von Cant erbn ry (1100), Abälard (1142). Den Scholastikern standen die Mystiker gegenüber, die nach völliger Befreiung der Seele von der
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer