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1. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 110

1917 - Hannover : Helwing
110 — 1347-1437 1347-1378 1348 Av^W tvs . f, Vvt*^Xa<tj /Vo 1356 sei und der päpstlichen Genehmigung und Bestätigung nicht bedürfe. Ludwig gibt nach dem Aussterben der Askanier (1319) die Mark Brandenburg an seinen Sohn Ludwig den Älteren 1323. Dieser vermählt sich 1342 mit Margareta, Maultasch, der Erbin Tirols, ohne daß deren Ehe mit Johann von Luxemburg, einem Sohne Johanns von Böhmen, kirchlich getrennt wurde. Ludwig erwirbt durch seine Gemahlin Holland, Seeland, Friesland, Hennegau. Unwille der Kurfürsten über Ludwigs wachsende Macht. Sie wühlen als Gegenkönig Karl von Luxemburg, den Bruder des geschiedenen Johann. Vor Ausbruch des Thronstreites stirbt Ludwig (1347) auf der Bärenjagd bei München. B. Die Kaiser aus dem Hause Luxemburg. Karl Iv., klug, praktisch und gelehrt, wird erst nach dem Tode eines von den Wittelsbachern ausgestellten Gegenkönigs, Günther von Schwarzburg (f 1349), und nachdem er den falschen Waldemar, den er gegen die Bayern in Brandenburg unterstützt hatte, fallen läßt, allgemein anerkannt. Der Schwarze Tod verheert Deutschland 1348—1350. Bußübungen der Geißler (Flagellanten). Verfolgung der Juden, welche die Pest verbreitet haben sollen. Gründung der Universität Prag, der ersten in Deutschland, nach dem Muster der Hochschule von Paris (Sorbonne). (Erfolgen Wien (1365), Heidelberg (1386), Köln (1388—1801). Erfurt (1392—1816). . • , :<■, Karls Erb lande Böhmen ^ind Mähren find fein Lieblingsauf enthalt und luisen die Grundlage feiner Macht. Vorzügliche Verwaltung der Länder, Blüte Prags. \ r. Zu feinen Erblanden erwirbt Karl 1353 die Qberpfal-z. ^ (von Regeusburg bis Arnberg), 1355 Schlesien und die \ Lciujitz und 1373 durch Kauf von dem bayrischen Mark-^^Hrasen Otto dem Faulen im Vertrag von Fürsten Walde " die Mark Brandenburg. Hier ist Tangermünde seine Lieblingsresidenz. Nach Karls Rückkehr von der Kaiserkrönung zu Rom (1355) wird aus den Reichstagen zu Nürnberg und Metz, die Goldene Bulle, das Grundgesetz der späteren Reichsverfassung, erlassen. Die Goldene Bulle ist der formelle Abschluß der Erklärung der Kurfürsten von 1338. Sie behandelt 1. die Wahl des deutschen Königs und 2. das Faustrecht und den Landfrieden.
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