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1. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 134

1917 - Hannover : Helwing
1552 1553 1555 — 134 — Da die katholischen Stände bei ihrem Glauben beharren, wird das Interim auf die evangelischen.stände beschränkt. Widerstand der Protestanten Norddeutschlands (400 Prediger gehen nach -Magdeburg). 3. Rettung der Evangelischen durch den Abfall des Kurfürsten Moritz vom Kaiser. Magdeburg, „unseres Herrgotts Kanzlei", ist Hauptgegnerin des Interims. Moritz soll die Reichsacht vollstrecken. Tapfere Verteidigung Magdeburgs von 1550—1551. Die Schwenkung des Kurfürsten Moritz: er will die gefährdete Reichs- und Kirchenfreiheit gegen den Kaiser verteidigen und seinen Schwiegervater Philipp aus hartem Gefängnis befreien. 1551 Magdeburg ergibt sich gegen Znsicheruna der Religionsfreiheit. 1552 Bündnis zwischen Moritz (Johann von Küstrin, Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach) undkönig Heinrich von Frankreich: Metz, Toul und Verdun werden an Frankreich überlassen. (Französisches Sprachgebiet.) 1552 Der von Moritz überfallene Kaiser flieht mit Mühe von Innsbruck nach Villach. Sein Bruder Ferdinand schließt mit den Protestanten den Passauer Bcrtrag: Die gefangenen Fürsten werden frei. Das Interim wird abgeschafft und freie Religionsübung bis zur Entscheidung durch einen Reichstag gewährt. Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, der sich dem Pasfaner Vertrag nicht fügt, wird von Moritz besiegt in der Schlacht bei Sievershauscn (Dorf, östlich von der Stadt Hannover). Moritz wird tätlich verwundet und stirbt zwei Tage nach der Schlacht. Ter Augsburger Mligionsfriede: 1. die protestantischen Stände Augsburgischer Konfes s i o tt erhalten Religionsfreiheit und politische Rechtsgleichheit mit den Katholikenr die Reformierten sind also nicht eingeschlossen; 2. die Reichsstände erhalten das Recht, in ihren Ländern zu reformieren (jus reformandi); 3. der geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum) Nnrb gegen die Protestanten von den katholischen Ständen durchgesetzt: Geistliche Reichsstände, die protestantisch werden, sollen Würde und Einkünfte verlieren. Die protestantischen Untertanen katholischer Fürsten erhalten keine oder nur mangelhafte Bürgschaft für ihre Freiheit.
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