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1. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 164

1917 - Hannover : Helwing
— 164 — 1714 Karl kehrt nach 14 tägigem Eitt durch Ungarn und Deutschland nach Stralsund zurück. Da er Stettin ohne alle Entschädigung von Friedrich Wilhelm I. zurückfordert, tritt Preussen dem Kriegsbunde gegen Schweden bei, ebenfalls Hannover. 1715 Eroberung der von Karl verteidigten Festung Stralsund, dann Eügens (durch Leopold von Dessau) und Wismars. Karl unternimmt einen Angriff gegen das dänische Norwegen. 1718 Karl wird bei der Belagerung der Festung Friedrichshall erschossen. Karls jüngere Schwester Ulrike Eleonore folgt auf dem schwedischen Thron, sie überlässt bald ihrem Gemahl Friedrich (von Hessen-Kassel) 1720—1751 die Begierung. Der Krieg wird durch einzelne Friedensschlüsse mit den Gegnern Schwedens beendet: 1. Hannover erhält 1719 Bremen und Verden. 2. Preussen im Frieden zu Stockholm 1720: Stettin und Vorpommern bis zur Peene nebst den Inseln Usedom und Wollin. 3. Bussland erhält im Frieden zu Nystadt 1721 Livland, Esthland, Ingermanland und einen Teil von Karelien. 4. August Ii. wird als König von Polen anerkannt. Schweden hat sein Übergewicht im Norden verloren, Bufsland tritt an seine Stelle als europäische Grossmacht. 1713—1740 Friedrich Wilhelm I. Eine derbe Soldatennatur, allem äußeren Schein abgeneigt, begabt mit praktischem Blick und sparsamem Sinn, voll tiefer Gottesfurcht. Verlangt unbedingten Gehorsam, gibt in seinem Privatleben das Beispiel strenger Sittlichkeit. Das Tabakskollegium. a) Inneres. Des Königs Haupttätigkeit gilt der Verwaltung und dem Militärwesen. 1. Verwaltung. Durch Beseitigung der letzten Reste ständischer Rechte vollendet er die absolute Königsgewalt. „Ich stabilere die souverainete wie einen rocher von bronce." Durch dasgeneral-direktorium (Oberverwaltungsbehörde) und die Kriegs- und Domänenkammern (Mittelstellen). zentralisiert er die Verwaltung und schafft ein vorzügliches Beamtentum. Strenge Überwachung der Beamten. Besserung der Finanzen durch Einführung der Akzise in den Städten (Steuerpflicht) und der Kontribution (Grundsteuer) auf dem Lande. Daneben muß das platte Land das Kavalleriegeld zur Verpflegung der in die Städte verlegten Reiterei zahlen. Bedeutende Einnahmen aus der Rekrutenkasse. Vorzügliche Finanzverwaltung (Generalrechenkammer, jetzt Oberrechnungskammer in Potsdam). Hebung der Industrie durch ein Schutzzollsystem (Woll-manufaktur). *
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