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1. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 22

1906 - Cöthen : Schulze
— 22 — bekleideten die Reichs-Erzmarschallswürde und wurden dadurch Kurfürsten. Sie ließen sich in der nunmehr abgebrochenen Franziskanerkirche zu Wittenberg bestatten. 1883 hat man ihre Gebeine gesammelt und in der Schloßkirche beigesetzt, wo auch Doktor Martin Luther ruht. Unter dem Orgelchore des prächtig erneuerten Gotteshauses ist ihr Grabstein aufgerichtet mit der Inschrift: „Dem ruhmreichen Geschlechte der Anhaltiner zum Andenken gesetzt von Wilhelm Ii., Deutschem Kaiser und König von Preußen 1891." Nach dem Aussterben der wittenbergischen Askanier kam das Kurfürstentum Sachsen als erledigtes Reichslehen an das Haus Wettin, unter dessen Schutze die alte Anhaltinerstadt Wittenberg zum weltberühmten Mittelpunkte der Reformation wurde. § 14. Das Haus Anhalt im eigenen Stammlande. 1. Heinrich I., ein Enkel Albrechts des Bären und ein Sohn Bern-1212 hards, erbte im Jahre 1212 das Stammland Anhalt, zu welchem auf dem rechten Ufer der Elbe zunächst nur Coswig und ein Teil des Amtes Roßlau gehörte. An Coswig hing er mit unverkennbarer Vorliebe. Das dortige Kloster bedachte er mit reichen Schenkungen. Der Kirche war Heinrich aufrichtig zugetan. Dabei trat er den Umtrieben und Übergriffen eines päpstlichen Gesandten mit Nachdruck entgegen. Um für den Kaiser zu streiten oder an Nachbarfehden teilzunehmen, zog er gern sein Schwert. Treulich schützte er Land und Leute. Dem Räuberunwesen ging er mit starker Hand zuleibe. — Heinrichs Schwiegervater war der gastfreie Landgraf Hermann von Thüringen, an dessen Hose auf der Wartburg die berühmtesten Minnesänger jener Zeit zu dem bekannten Sängerkriege sich zusammenfanden. Auch Fürst Heinrich von Anhalt widmete sich der edlen Sangeskunst. Wir besitzen von ihm zwei Minnelieder. — Heinrich I., der sich selbst regelmäßig „Graf von Ascharien und Fürst von Anhalt" nannte, starb 1244. Er ist der Stammvater der noch heute regierenden vom aueitäüms^ntmätc Dessau. Askanier. — Zu der Zeit Fürst Heinrichs I. lebte Eike von Repko (d. i. Reppichau), der im Aufträge des Grafen Hoyer von Falkenstein den „Sachsenspiegel" verfaßte. Beide, Hoyer und Eike, haben bei dem Fürsten von Anhalt lange in Diensten gestanden. Der Sachsenspiegel enthält die wichtigsten Bestimmungen des sächsischen Gewohnheitsrechtes, wie sie sich mündlich seit alters von Geschlecht zu Geschlecht fortgeerbt halten. 2. Leider besaß das anhaltische Fürstenhaus bis ins 18. Jahrhundert kein Erstgeburts- und Unteilbarkeitsgesetz, wie es als Grundlage staatlicher Fiz. 10.
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