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1. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 37

1906 - Cöthen : Schulze
— 37 — selbst brauen, backen, schlachten usw., sich mit Erlaubnis des Rates zu Harzgerode Brennholz aus dem Walde holen, an drei Tagen, wie alle anderen Untertanen, in der Selke fischen u. bergt, mehr. Nachdem gegen Ende des 15. Jahrhunderts die ersten anhaltischen Groschen, im Anfange des 16. die ersten Goldgulden geschlagen waren, würden 1539 aus dem Silber bet Birnbaumgrube bei Harzgerobe die ersten anhaltischen Taler geprägt und zwar mit den Bilbnissen der vier Reformationsfürsten. Fig. 21. Der erste anhaltische Taler mit den Bildnissen der vier Sreformationsfürflen: links Wolfgang und Johann, rechts Georg und Joachim. V. Las Jahrhundert -es großen Krieges. § 20. Die Nachkommen der Reformationsfürsten. 1. Da Fürst Wolfgang unverheiratet blieb, fiel fein Land an die Dessauer Linie. Von den brei Brübern Johann, Georg und Joachim setzte nur der älteste das Haus Anhalt fort. 1570 vereinigte Johanns Sohn 1570 ?loack>im Ernst alle anhaltischen Lanbe in seiner Hand. Er übernahm mit der Regierung zugleich eine brücfenbe Schulbenlast, welche hauptsächlich durch die vielfachen Teilungen des Landes verursacht worben war. Infolge berfelben hatten sich zahlreiche Hofhaltungen gebilbet. An die fürstlichen Witwen mußten „Leibgedinge" gezahlt werden. Der Schmalkaldische Krieg hatte die Last noch bedeutend erhöht. Fürst Joachim Ernst versuchte, mit Hilfe der Landstände die Schuldenlast zu mindern und eine geordnete Verwaltung einzuführen. Die Landstände, das finb die Vertreter der Kirche, der Ritterschaft und der Städte, traten 1564 in Bernburg zusammen, um Über die allmähliche Tilgung der fürstlichen Schulben zu beraten. Ähnliche Zusammenkünfte (Lanbtage) hatten bereits 1546,1547 und 1555 stattgefundn. Es war üblich, den Landesherrn aus solcher Notlage durch eine einmalige Beihilfe zu befreien. Jene Versammlung der anhaltischen Lanbstänbe von 1564 bewilligte dem Fürsten indes nicht nur eine einmalige „Bede," sondern eine regelmäßige Steuer auf zehn Jahre, die von den folgenden Landtagen verlängert und noch beträchtlich erhöht wurde.
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