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1. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 77

1906 - Cöthen : Schulze
— 77 — Freude an dem leiblichen und geistigen Gedeihen lieber Kinder und Enkelkinder. Doch das Glück wurde auch durch schweres Leid getrübt. Am 2. Februar 1886 verschied zu Cannes in Südfrankreich, wo er vergeblich Heilung gesucht hatte, Erbprinz Leopold. Er hinterließ als Witwe seine ihm erst 1884 angetraute Gemahlin, die Erbprinzessin Leopold, geborene Prinzessin Elisabeth von Hessen, und als einziges Kind die am 3. März 1885 auf Schloß Georgium bei Dessau geborene Prin-zessinantoinetteanna. Dieprinzessin Eduard beglückte ihren Gemahl durch die Geburt zweier,, Prinzessinnen und dreier Prinzen. Zwei von diesen Kindern, Prinz Friedrich Leopold und Prinzessin Friederike Mar-garete,wurden im zartesten Alter ihren Eltern wieder entrissen. M 2. Bei seinem Regierungsantritte fand Herzog Friedrich I. eine zweifache Aufgabe vor: erstens die Verhältnisse Anhalts den Zuständen des neuen Deutschen Reiches anzupassen und dadurch den Ausbau desselben nach Kräften zu fördern, zweitens die unter Herzog Leopold bereits begonnene Verschmelzung der wieder vereinigten anhaltischen Lande zu einem Ganzen durch eine einheitliche Gesetzgebung zu Ende zu führen. a. Nach der Verfassung des Deutschen Reiches haben die deutschen Fürsten ihren Willen in Reichsangelegenheiten durch den Bundesrat zu äußern. Zu dieser Körperschaft entsendet der Herzog von Anhalt einen Vertreter, zur Zeit den Herzoglichen Staatsminister. In den Deutschen Reichstag wählen die Bewohner Anhalts zwei Abgeordnete. Daher ist Anhalt in zwei Reichstagswahlkreise geteilt, welche durch die Eisenbahn Magdeburg-Cöthen-Halle von einander getrennt werden. Die Wahl ist für die männlichen Einwohner vom vollendeten 25. Lebensjahre ab allgemein und geheim bei gleichem Stimmrechte. Als allgemeine Reichseinrichtungen, die zum Teil schon vom Norddeutschen Buube übernommen wurden, gelten u. a. für Anhalt noch: die Militärkonvention (S. 74), die Reichsgrenze als gemeinsame Zollgrenze, die Freizügigkeit, die Gewerbefreiheit, die Einheit in Münze, Maß und Gewicht sowie im Post- und Telegraphenwesen, die Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvaliditätsverficherung, die Beurkundung der Geburten, Eheschließungen und Todesfälle durch Standesämter, das Reichsstrafgesetzbuch, seit 19u0 auch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Reichsgericht. Als Zuschuß zu den Kosten für gemeinsame Reichseinrichtungen zahlt Anhalt jährlich eine bestimmte Fig. 39. Herzog Friedrich I.
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