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1. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 81

1906 - Cöthen : Schulze
— 81 — später in Bonn und München vollendeten. Die Ferien des Genfer Aufenthaltes benutzten sie fleißig zu Reisen durch die Schweiz, Frankreich und Italien. 1873 besuchten sie auch die Weltausstellung in Wien. So erweiterten sie ihren Gesichtskreis, sammelten Erfahrungen und schärften ihr Urteil. Nachdem sie zu Berlin die Ofsiziersprüsung bestanden hatten, traten sie 1877 in das Heer ein. Prinz Friedrich tat zunächst im 2. Garderegiment zu Fuß Dienst, dann im 1. Gardedragoner-Regimente. 1883 entsagte er dem aktiven Dienste und widmete sich fortan seinen künstlerischen Neigungen. Besonders liebte er die Musik, der er schon seit seiner frühesten Jugend mit ganzer Seele ergeben war. 1885 riß der Tod den älteren Bruder hinweg, mit dem Prinz Friedrich die fröhlichen Tage der Kindheit verlebt hatte und während der Studienzeit in treuester Bruderliebe vereint gewesen war. Das Recht der Thronfolge vererbte nunmehr auf den zweiten Sohn. Erbprinz Friedrich fäumte nicht, sich für den künftigen Beruf des Herrschers vorzubereiten. Er machte sich mit den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung vertraut, wohnte den Sitzungen des Staatsministeriums bei und nahm an wichtigen Beratungen der obersten Staatsbehörden teil. Am 2. Juli 1889 vermählte er sich mit Marie, Prinzessin von Baden. 2. Anfang Januar 1904 veranlaßte ernste Erkrankung den zu Ballenstedt weilenden Herzog Friedrich I., mit seiner Vertretung in Regierungsangelegenheiten durch einen Höchsten Erlaß seinen Sohn, den Erbprinzen Friedrich zu betrauen. Auf ihn ging nach dem Tode des Vaters am 24. Januar 1904 die Regierung des Landes über. Herzog Friedrich Ii. übernahm das hohe Amt, indem er erklärte, nach dem Beispiele seines verewigten Vaters das Wohl des ihm anvertrauten Landes unter dem Schutze der Reichsund Landesgesetze nach Kräften zu fördern. Jeden Landesangehörigen versicherte er seiner landesväterlichen Huld und Gewogenheit. Eine seiner ersten landesherrlichen Maßnahmen war eine sehr weitgehende Amnestie. Allen denjenigen Personen, welche wegen Beleidigung des Landesherrn oder eines Mitgliedes seines Hauses, wegen Beleidigung öffentlicher Beamten und Behörden, wegen Hausfriedensbruches, wegen Forst- und Felddiebstahls, wegen Übertretungen oder sonstiger Vergehen zu Freiheitsstrafen von nicht mehr als 6 Wochen oder zu Geldstrafen von nicht mehr als 150 Mark verurteilt waren, wurden die ausgesprochenen Freiheits- oder Geldstrafen durch die Huld des Herzogs erlassen. Wenige Wochen nach seinem Regierungsantritte verkündete er dem vor ihm versammelten Landtage, daß er entschlossen sei, nach dem Vorbilde seines Herrn Vaters seine ganze Kraft dem Wohle des Landes und der Wohlfahrt feiner Bewohner zu weihen. 3. Die Regierung Herzog Friedrichs Ii. legte dem Landtage alsbald eine Reihe von wichtigen Gesetzentwürfen vor. Die Einkommensteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungsurkundensteuer wurden neu geregelt, das Kapitalrenten- und das Gewerbesteuergesetz abgeändert. Auch die Berechtigung der Gemeinden, zur Deckung ihrer Ausgaben und Bedürfnisse (Steuern zu erheben, fand eine gesetzliche Regelung. Der Bauaufwand für die Schulen, der bisher mit 5/6 vom Staate bestritten ward, wurde zur Hälfte den Gemeinden auferlegt. Für das Herzogtum trat eine neue, einheitliche Bauordnung in Kraft. Das Verfahren beim Austritte aus der Landeskirche wurde gesetzlich geregelt, die Feuerbestattung zugelassen. Lorenz-Günther, Anhalts Geschichte. ß 1904
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