Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Braunschweigische Reformationsgeschichte - S. 15

1912 - Braunschweig : [Selbstverl. G. Zimmermann]
— 15 — Erst ini Jahre 1657 erschien, von Schwartzkopff, dem fürstlichen Kanzler, redigiert, der erste Teil einer nenen Kirchenordnung: „tote es mit den Ceremonien, auch anderen notwendigen Sachen und Verrichtungen in den Kirchen Unserer Fürstentume, Graf-, Herrschaften und Landen zu halten fei“. Es toar also ein liturgischer Teil, der in 38 Kapiteln wesentlich die Kultusfragen behandelt und erledigt, mit dem Titel: „Agenda“ Wolfenbüttel bei den Sternen 1657. Der Hofprediger und Supcrintendens Generalissimus Lütkemann hat diese Ordnuug wahrscheinlich bearbeitet. — Auch einen kirchenregiiucntlichen und kirchenrechtlichen Teil beabsichtigte der Herzog folgen zu lassen, infolge des Ablebens Schwaitzkopffs blieb diese feine Arbeit liegen, und nur Bruchstücke davon erschienen. Das Urteil des Kirchenhistorikers Beste geht dahin, da& die Unvollständigkeit dieses Teiles feinen Schaden für die Braunschweigische Landeskirche bedeutet, bei der territorialistifchen Gesinnnung des Kanzlers war eine durchgehende Vernichtung der kirchlichen Selbständigkeit und vollständige Ausübung der geistlichen Macht zu befürchten. Ein ganz besonderes Interesse zeigte der Herzog der Schule. Während die Kirchenordnung des Herzogs Julius nur eine sichere Einprägung des kleinen Katechismus Luthers verlangte, wird in der Landesordnung von 1647 auch das Erlernen des Lesens und im 2. Artikel der Orduuug sogar schou die allgemeine Schulpflicht gefordert. 1651 erschien dann die neue Schulordnung, die von dem Helmstedter Professor der Beredsamkeit Christoph Schräder, den, Abt Ltltkcmann und wahrscheinlich auch vom Kanzler Lchwartzkopff bearbeitet war. Danach soll in jedem Dorfe eine Elenientarschnle bestehen, in der der Küster oder Opfermann im Lesen und Schreiben, vor allem aber in der Religion unterrichtet. Lehrbücher sind ausschließlich Bibel, Katechismus und Gesangbuch. Die Besoldung der Küster wird durch Geld und Naturallieseumgen der Ortseiuwohuer erhöht. — Neben den Dorfschulen gab es auch Mittelschulen in den kleineren Städten des Landes. Hier wurde auch im Latein, Rechnen, in der Musik und den Anfangsgründen des Griechischen unterrichtet. Höhere oder „große Schulen“ gab es in Wolseubüttel, Helmstedt, Gandersheim und Schöningen (das Auua Sophianeum). — Die tägliche Inspektion führte der erste Geistliche des Schulortes, die Oberaufsicht über die Lateinschule der Generalschul-inspektor — der erste toar der bereits erwähnte Professor Schräder —, die Oberleitung des gesamten Schulwesens aber wie früher das Konsistorium. Durch die 1655 erschienene Klofterordnnug wurden die Lateinschulen zu Riddagshausen, Ameluuxboru,Marieuthal und Michaelsteiu aufgehoben, die einfachen Elementarschulen bei den Klöstern wurden beibehalten, bczw. fest eingerichtet für die bei den Gottesdiensten mitwirkeudeu Chorschüler und zugleich auch für die Ortskinder. Trotz der Orduuug aber ließ es der Herzog zu, daß die oben erwähnten vier Lateinschulen wieder ausblühten, denn Schwartzkopff, der auch hier wieder der geistige Urheber der Ordnung war, starb bald nach ihrem Erscheinen. Die erneuerte Kirchenorduung Anton Ulrichs. Anton Ulrich, der jüngere Sohn und zweite Nachfolger des Herzogs August, führte die Absicht seines Vaters, dem Lande eine weitere Kirchenordnung zu geben, ans. Es beseelte ihn ein überaus seines Gefühl für die geistige Strömung der Zeit und seines Volkes. Je mehr nämlich er zum Übertritte zur katholischen Kirche geneigt war, das Volk aber seine Anhänglichkeit und Liebe zum Protestantismus zu erkennen gab, desto mehr hielt er es für geraten, die Gemüter der Untertanen zu beruhigen und ihrer Anhänglichkeit an das Luthertum entgegenzukommen. Das war der Grund, weshalb er im Jahre 1709 eine neue Ordnung herausgab mit dem Titel: Erneuerte Kirchen-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer