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1. Preußen unter der Königskrone - S. 16

1901 - Breslau : Hirt
16 5. Die soziale Wirksamkeit der Hohenzoüern. 5. Die soziale Wirksamkeit der Hohenmern. Nachdem durch Friedrich I. das preußische Königtum aufgerichtet und äußerlich gefestigt worden war, arbeiteten seine Nachfolger daran, es auch innerlich zu kräftigen, damit es die starken Wurzeln feiner Kraft im eigenen Volke finde. Friedrich Wilhelm I., schlicht und einfach, derb und gesund, schnell in der Auffaffuug und scharf im Urteil, zeigte sich groß als praktischer Volkswirt. Er sagte selbst, daß er nach den Grundsätzen verfahre, die er durch Versuche, lind nicht aus Büchern als richtig erkannt habe. Als sparsamer Haushalter ging er seinen Unterthanen mit gutem Beispiel voran. Der glanzvolle Hofstaat Friedrichs I. wurde in einen schlichten, bürgerlichen Hanshalt verwandelt. Als deutscher Mauu verlangte er von seinen Unterthanen, daß alles undeutsche Wesen aufhören, Sitte und Zucht, Denken und Wollen, Wirtschaft und Arbeit, überhaupt die ganze Lebensführung kerndeutsch sein sollte. Deshalb verbot er die Einfuhr ausländischer Waren, gründete in Berlin ein großes Lagerhaus für Wollwaren-Manufaktur und duldete es nicht, daß feine Unterthanen baumwollene Kleider trugen. Durch die Einführung der Verbrauchssteuer, 9tccife genannt, meinte er die Stenern auf die städtische Bevölkerung am gleichmäßigsten verteilt zu haben. Auf dem Lande trat an die Stelle dieser Abgabe die Kontribution, deren Höhe sich nach der Güte des Bodens und nach der Menge der Aussaat richtete. Auch von den großen Lehnsgütern, die bis dahin nur in Kriegszeiten „Lehns-pserde" zu stellen gehabt hatten, im übrigen aber steuerfrei gewesen waren, forderte der Staat fortan regelmäßige Abgaben ohne Rücksicht aus den lebhaften Widerspruch des mächtigen Adels. Um die Verwaltung des Landes einheitlich zu gestalten, richtete der König das Generaldirektorium ein, und für die Verwaltung der einzelnen Provinzen schuf er als oberste Behörden die Kriegs- und Domäuenkammern. Über alle Behörden aber wachte er selbst als der oberste Schirmherr des Rechts. Besonders betrachtete er sich als der Beschützer der Armen und Bedrängten. In den königlichen Ämtern hob er die Leibeigenschaft auf. Gegen Wucher und Müßiggang, gegen Unrecht und Steuerdruck, gegen Prügelstrafe wie gegen die Hexenprozesse trat der König sest aus. Nichts war ihm zu schwer, nichts zu gering für fein Eingreifen. Für viele Gemeinden hat er Feuerspritzen beschafft und Nachtwächter angestellt; denn feinem Auge entging kein Mangel. Dieselbe Gewissenhaftigkeit, Aufopferung und Umsicht verlangte er auch von seinen Beamten, deren Thätigkeit er persönlich prüfte. Wehe ihnen, wenn er sie nicht auf ihrem Posten fand! Der König verkörperte in sich gewissermaßen Friedrich Wilhelm I.
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