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1. Quellenbuch für den Geschichtsunterricht - S. 198

1908 - Paderborn : Schöningh
198 Friedrich Wilhelms I. Fürsorge für das Wohl seiner Untertanen. sie mit gebührender Bescheidenheit fürnehmen, ihnen auch die zur Erhaltung der Gesundheit benötigten Speise und Trank reichen." Moritz Meyer, Die Handwerkerpolitik Friedrich Wilhelms I. Minden i. W. 1888. S. 345. Eigenhändige Marginal-Resolutionen (Randentscheide) Friedrich Wilhelms I. auf Berichte seiner Beamten. Aus: Fr. Förster, Friedrich Wilhelm I. Potsdam, Riegel. 1834. 1. Bd. Beilage 2. Feldmarschall Graf von Dohna hatte als Landesmarschall der ostpreußischen Landstände unter dem 31. Januar 1717 einen französisch geschriebenen Bericht eingereicht, in welchem er gegen die Einführung des General-Hufenschosses mit der Warnung protestierte: „tont le pays sera ruine“ (das ganze Land wird ruiniert werden). Das Ministerium berichtet am 25. Mai 1723, daß die Ernte in der Uckermark teils gut, teils sehr gering ausgefallen sei. Das Ministerium bittet, auf das Regierungshaus zu Küstrin noch ein Stockwerk für die Unterbringung der Akten aufbauen lassen zu dürfen. Die Universitätsmitglieder zu Halle berichten dem König, daß ein Studiosus juris von einigen Soldaten eines Abends auf öffentlicher Straße angefallen und gewaltsam weggeführt worden sei. Jmmediatbericht wegen Einrichtung von fahrenden Posten an Stelle der bisherigen „Ambts-Post-Routen" in Preußen unter Hinweis auf die entstehenden Mehrkosten. Berlin, den 11. November 1723. (Original im Reichspostmuseum zu Berlin. tout le pays sera ruine? Niliil Kredo,1 aber das Kredo, daß die Junkers ihre Autoritaet Nie pos volam2 wird ruinirt werden. Ich stabilire die Souverainete wie einen Rocher von Bronce. allemahl die schlechte saulle wirds (Wirte, Landwirte) gewinnen nichts. ich gehbe nit ein Pfennig, ist Platz genuch auf dem schlohs, da kann das gantze Berlinische, Parisische und Londensche Archiff gelassen werden. sollen nicht Resonniren, ist mein Unterthan. soll fahrende Post in Preußen sein, ich will haben ein landt, das kulti-viret fein soll, höret Post da zu. Fr. W. Blatt 16.) 1 Nichts glaube ich. 2 Nie pozwalam, d. H. ich erlaube nicht. Durch dieses Wort, das liberum veto, konnte im polnischen Reichstage ein einzelner Landbote jeden Beschluß ungültig machen.
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