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1. Belehrungen über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen - S. 90

1896 - Leipzig : Teubner
90 Fünftes Kapitel. schuldig sei; woraus man abnehmen kann, ein wie viel schlechterer Bürger als der Dieb der Zinsnehmer von ihnen erachtet ward.“ Der Unterschied, meint er anderswo, zwischen einem Geldverleiher und einem Mörder sei nicht groß; und man mufs es ihm lassen, dals er in seinen Handlungen nicht hinter seinen Eeden zurückblieb — als Statthalter in Sardinien hat er durch seine strenge Rechtspflege die römischen Bankiers geradezu zum Lande hinausgetrieben. Der regierende Herrenstand betrachtete überhaupt seiner überwiegenden Majorität nach die Wirtschaft der Spekulanten mit Widerwillen und führte sich nicht blofs durchschnittlich rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese Geldleute, sondern that auch öfter ihnen Einhalt; nur brachen der häufige Wechsel der römischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer Gesetzhandhabung dem Bemühen jenem Rückschlag Treiben zu steuern notwendig die Spitze ab. Man begriff es auch 'li^teirwirf-' w0^5 was zu begreifen nicht schwer war, dafs es weit weniger schaft auf darauf ankam die Spekulation polizeilich zu überwachen, als der -n-ker- ganzen Volkswirtschaft eine veränderte Richtung zu geben; hauptsächlich in diesem Sinn wurde von Männern, wie Cato war, durch Lehre und Beispiel der Ackerbau gepredigt. „Wenn unsere Vorfahren,“ fährt Cato in der eben angeführten Vorrede fort, „einem tüchtigen Mann die Lobrede hielten, so lobten sie ihn als einen tüchtigen Bauer und einen tüchtigen Landwirt; wer also gelobt ward, schien das höchste Lob erhalten zu haben. Den Kaufmann halte ich für wacker und erwerbfleifsig; aber sein Geschäft ist Gefahren und Unglücksfällen allzusehr ausgesetzt. Dagegen die Bauern geben die tapfersten Leute und die tüchtigsten Soldaten; kein Erwerb ist wie dieser ehrbar, sicher und niemanden gehässig und die damit sich abgeben, kommen am wenigsten auf böse Gedanken“. Von sich selber pflegte er zu sagen, dafs sein Vermögen lediglich aus zwei Erwerbsquellen herstamme: aus dem Ackerbau und aus der Sparsamkeit; und wenn das auch weder sehr logisch gedacht noch genau der Wahrheit gemäfs war1), so hat er doch nicht mit Unrecht seinen Zeitgenossen wie der Nachwelt als das Muster eines römischen Gutsbesitzers gegolten. Leider 1) Einen Teil seines Vermögens steckte Cato wie jeder andere Römer in Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war nicht seine Art geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in Staatspachtungen spekuliert, was er als Senator nicht durfte, noch Zinsgeschäfte betrieben. Man thut ihm Unrecht, wenn man ihm in letzterer Beziehung eine von seiner Theorie abweichende Praxis vorwirft: das Seedarlehn, mit dem er allerdings sich abgab, ist vor dem Gesetz kein verbotener Zinsbetrieb und gehört auch der Sache nach wesentlich zu den Reederei- und Befrachtungsgeschäften.
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