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1. Belehrungen über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen - S. 284

1896 - Leipzig : Teubner
284 Vierzehntes Kapitel. Vierzehntes Kapitel. Die Hohenzollern und ihre Fürsorge für die allgemeine Wohlfahrt. Die Hohenzollern, vielleicht in Graubünden entsprossen, in Schwaben Grafen, in Franken Burggrafen von Nürnberg, in Brandenburg Markgrafen und Kurfürsten, in (Ost-)Preußen Könige, somit Ober-, Mittel- und Norddeutschland gleich zugehörig, haben wie selten ein Herrschergeschlecht ihren Staat selbst geschaffen und tragen nach natürlichem und geschichtlichem Entwicklungsgesetz mit Recht ihre Königs- und die deutsche Kaiserkrone. Ihre Thätig-keit auf dem Gebiete der Volkswohlfahrt war vor allem in den letzten drei Jahrhunderten bedeutend. I. Der Grofse1) Kurfürst. Seinem Grofsvater Johann Sigismund ähnlich an Umsicht, Kraft, Entschlossenheit, aber in höherer Potenz als derselbe mit diesen Eigenschaften ausgerüstet, bewahrt er sich die Elastizität und Ausdauer des Geistes und Körpers, indem er sich vor jeglichem Laster behütet; wie Demosthenes von Jugend an an nichts denkt als an Bestrafung seiner schlimmen Vormünder und sich zu diesem Behufe zum Redner ausbildet, so lernt er, der dereinst sein Land aus dem Zustand, in den es Schweden und Kaiserliche gebracht, wieder emporheben will, in den Niederlanden durch eigene Wahrnehmung erkennen, was ein kleiner, aber thatkräftiger Staat ver-mag, dafs Religionsfreiheit und Religionsfriede, Blüte von Handel, Industrie und Ackerbau, sowie des Kolonialwesens zur allgemeinen Wohlfahrt notwendig sind. Die mangelnde Stetigkeit mancherlei Art in den Generalstaaten wurde, wie er an Frankreich sah, durch die alles zusammenfassende, einheitliche, stets in gleichem .Geiste geleitete absolute Monarchie vermieden. A. Zustand Brandenburg-Preufsens 1640. a. Die nur durch Personal-Union zusammengehaltenen Lande, die Kurmark, die Neumark, Cleve, Mark und Ravensberg, Ost-preufsen, seit 1648 (rsp. 1680) Magdeburg, Halberstadt, Minden, Hinterpommern und Cammin stellten jedes einen selbständigen Staat dar (8), der unter dem gemeinsamen Oberhaupte ständisch regiert wurde. Am gröfsten war die Macht der Stände (Adel und bevorrechtete Städte) im Herzogtum Preußen. Dazu kam, 1) Der große Kurfürst würde so viel als der lange Kurfürst bedeuten.
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