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1. Die Kulturverhältnisse des deutschen Mittelalters - S. 38

1905 - Leipzig : Freytag
38 währte Etzel durch seine bloße Gegenwart dem Volker, welcher im Turnier den reichen Hunnen scheinbar ohne Absicht erstochen hatte und der Rache der Hunnen ausgesetzt war, und ebenso später Gunther dem Etzel, Dietrich und der Kriem-hild bei dem Blutbade im Saale nach dem Überfall Dankwarts. Dietrich hatte den Gunther darum gebeten: „Laßt mich aus dem Hause mit eurem Frieden gehen.“ Die königlichen Beamten und Würdenträger des Reiches: Das Stammland zerfiel früher (S. 24) in Gaue und Hundertschaften, und an der Spitze des Gaues stand der Vorsteher oder Gaufürst, ein V o 1 k s beamter. Chlodwig machte aus ihnen königliche Beamte und nannte sie Gaugrafen oder Grafen (S. 27). Sie waren Bezirksvor-steher und Stellvertreter des Königs, welcher ja dem Volke Rechtsprechung, Gesetzgebung, Verwaltung und Heerführung genommen hatte. Daraus ergaben sich als Befugnisse des Grafen die Rechtspflege, Aushebung und Führung des Heerbanns, Finanz- und Verwaltungsaufsicht. Sie sorgten dafür, daß des Königs Befehle ausgeführt wurden. Auch unter Karl dem Großen waren sie völlig abhängige Beamte und „bevollmächtigte Vertreter der Zentralgewalt“ Da Karl die Herzogsgewalt abschaffte, erstarkte diejenige der Grafen, auch wenn letztere unter ihm nicht mehrere Gaue, wie vorher, sondern nur je einen verwalteten. Von demselben König erhielten sie auch genaue Instruktionen für ihre Amtsführung: strenges Innehalten der Gerichtstage (welche sie über ihrer Jagd nicht vergessen sollten), Rechtsprechung nach dem Stammesrecht eines jeden, Be-schützung der Rechtsansprüche der Witwen und Waisen. Ein solches Grafengericht ist S. 62 (Ii, C.: Das Gerichtswesen) geschildert. Nach Karl dem Großen vergrößerte sich ihre Macht, da seitdem Ansätze zur Ausbildung einer beschränkten Erblichkeit des Amtes unter dem Einfluß des Lehnswesens hervortreten. Schon gegen Ende der Karolingerzeit legte sich der Graf den Titel „dei gratia comes“ bei, wurde Großgrundbesitzer, später Vasall und zugleich Lehnsherr der Aftervasallen, endlich seit Erblichkeit der Lehen ein selbständiger Landesherr. Von dem Grafenamt nahm die landesherrliche Gewalt im allgemeinen ihren Ausgang. Der Gudrun überbringen „zwei reiche Grafen“ als Boten die Werbung Hartmuts. Vorübergehend war die Tätigkeit der von Karl dem Großen eingesetzten Sendgrafen (missi, Königsboten). Sie ritten,
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