1905 -
Leipzig
: Freytag
- Autor: Zehme, Arnold
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
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Hofbeamten, eine bevorzugte Klasse der Ritter. Als es Ende des 14. Jahrhunderts überhaupt keine „Dienstmannen“ im alten Sinne der Unfreiheit mehr gab, gehörten die Ministerialen zum niederen Adel (S. 47).
4. Der Ritterstand.
Der Ritterstand war ursprünglich ein Reiterstand („riter“ Reiter, wurde zu ritter). Seitdem die wohlberittenen Ungarn und Slawen dem deutschen Reiche viel zu schaffen machten, erkannte man die Wichtigkeit des Reiterdienstes, und es vollzog sich besonders seit Heinrich I. die allmähliche Umwandlung des bisher fast nur aus Fußvolk bestehenden Heeres in ein Reiterheer. Zu diesem Heer der Reiter oder Ritter gehörte von Hause aus die Gesamtheit aller grundbesitzenden Freien, denn diese waren ja von jeher allein dienstpflichtig und bildeten den Heerbann. Da sie aber auf die Dauer die hohen Kosten für Pferd und Rüstung nicht aufbringen konnten, entzogen sich die kleineren freien Grundbesitzer dem Heerbann, indem sie mit Preisgabe ihrer Unabhängigkeit in den Schutz eines Großen traten und den Reiterdienst den Großgrundbesitzern überließen. Im Laufe der Zeit kamen noch andere Elemente in den Reiterstand, die Vasallen mit ihren Aftervasallen und die Ministerialen; erstere waren durch ihr Lehen dem Herrn zum Kriegsdienst verpflichtet, letztere durch ihre Unfreiheit. Das Kriegs- oder Reiterheer setzte sich also zusammen aus Grundbesitzern, Vasallen, Ministerialen. Als dann das Lehnswesen alle Verhältnisse durchdrungen hatte, als auch die Ministerialen Lehen und Ritterwürde erhielten (S. 49), war aus dem volkstümlichen Heerbann der Urzeit ein Lehnsheer geworden. Dieser Kriegerberuf, welchen die genannten drei Gesellschaftsklassen als ihr Vorrecht betrachteten, und welcher wegen seiner hohen Bedeutung den einzelnen ebenso adelte wie die Geburt, erweckte bei allen Angehörigen das Gefühl der Zusammengehörigkeit, das Standesgefühl. Die zum Ritterdienst berechtigten und verpflichteten Personen betrachteten sich seit Mitte des 12. Jahrhunderts als eine geschlossene Gesellschaft, als einen eigenen Stand. Hier liegt der Ursprung des „Rittertums“. Sein Symbol war der Schild, wonach der Stand auch als „schildes ambet“ bezeichnet wurde. Gemeinsam war allen Rittern der Titel „Herr“ (vgl. S. 31,