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1. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 47

1911 - München : Oldenbourg
Karl d. Gr. Innere Verhltnisse. 4? Grko-Jtalikern auf die Germanen und bildete somit gewissermaen den letzten Abschlu und das endgltige Ergebnis der Vlkerwanderung. Zugleich bedeutete sie auch die ausgesprochene staatliche Trennung der abendlndischen Christen-heit von der morgenlndischen, der die mehr und mehr sich vollziehende dauernde Spaltung der griechisch-katholischen Kirche von der rmisch-katholischen bald nach--folgte. Fortan galt der frnkische Kaiser als das weltliche Oberhaupt der abendlndischen Christenheit, ebenso wie der Papst das geistliche war. Im ein--trchtigen Zusammenwirken beider Mchte lag das Heil der Zukunft. Da die Ab-grenzung der Rechte und Befugnisse der beiderseitigen Stellung groe Schwierig-leiten hervorrufen wrde, konnte man damals noch nicht voraussehen. Durch die staatliche Verbindung Italiens mit dem Frankenreiche wurde auch die Er-Haltung der antiken Kultur diesseits der Alpen gesichert und die weitere Ver-breitung derselben erleichtert. b) Innere Verhltnisse. 1. Die Staatsverwaltung und Rechtspflege. An der Spitze des Reiches stand der König. Seine Macht war erblich, wobei Teilungen der kniglichen Wrde unter mehrere Shne nicht als unstatthaft erschienen. Gegenber der germanischen Urzeit hatte sich die Knigsgewalt bedeutend verstrkt und konnte beinahe als unumschrnkt betrachtet werden; denn die Mitbestimmung des Volkes sank mehr und mehr zur leeren Form herab. Allerdings berief man zur Erledigung wichtiger Reichsangelegen-heiten noch sog. Maifelder^) (Volksversammlungen) nach verschiedenen Orten; doch hrte hier der König fast nur noch den Rat der geistlichen und weltlichen Vornehmen seines Reiches und holte deren Gutachten ein; fr die gewhnlichen F r e i e n der betreffenden Gebiete smtliche Freie des Reiches konnten bei dessen Gre ohnehin nie zusammenkommen war das Maifeld kaum mehr als eine Heerschau, an die sich meist auch sogleich der Ausbruch ins Feld anschlo. Die Beschlsse der Mai-selder wurden dann vom König in (lateinisch geschriebenen) Kapitula-ricn2) verffentlicht, die somit als Rechtsquelle galten. Daneben blieben noch die alten Volksrechte in Geltung, von denen die der salischen und ripuarischen Franken schon in der Merovingerzeit, die der Thringer, Sachsen, Friesen und Bayern in der Karolingerzeit als leges barbarorum ihre Aufzeichnung fanden. Den engeren Rat des Knigs bereitet gewesen sein; doch scheint es, als ob Karl beabsichtigte, die Krone selbst vom 211-tare zu nehmen und sie sich eigenhndig aufzusetzen. Wenigstens veranstaltete er in dieser Weise spter die Krnung seines Sohnes Ludwig. x) Die Maifelder (in der Merovingerzeit Mrzfelder" genannt) hatten ihren Namen von dem Monat, in dem sie zusammentraten; doch fanden sie nicht immer gerade im Mai statt, sondern allgemein im Sommer. Daneben gab es noch sog. Reichs- oder Hof-tage, die im Herbst abgehalten wurden. Hier erledigte der König mit den geistlichen und weltlichen Groen dringende Angelegenheiten (ohne Zuziehung des Volkes) und beriet wohl auch Vorschlge, die man dem nchstjhrigen Maifeld unterbreiten wollte. 2) So benannt, weil sie in Kapitel eingeteilt waren.
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