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1. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 50

1911 - München : Oldenbourg
50 Der Aufschwung des Frankenreiches. Jmmunittsherm. Allmhlich wurde die Jmmunittseigenschaft auch Welt--lichen Gebieten verliehen.^) Aus dieser Ausnahmestellung entwickelte sich dann die sptere Reichsunmittelbarkeit. 2. Die Weiterbildung des Heer- und Lehenswesens. Die allgemeine, unentgeltliche Wehrpflicht eines jeden Freien blieb zwar dem Grundsatz nach bestehen, erfuhr aber eine Milderung durch die Bestimmung, da bort Minderbemittelten nur immer je 3 bis 5 Pflichtige einen Mann zu stellen und auszursten hatten. Da berdies bei der wachsen-den Gre des Reiches auch die Entfernung der verschiedenen Kriegs-schaupltze zunahm und manche Gegner (Sarazenen, Avaren) gut beritten waren, muten auch im Frankenheere die Reiter immer mehr berwiegen. Dies fhrte zur weiteren Ausbildung des Lehenswesens (vgl. S. 40). Der König bertrug Staatsgut oder persnliches Eigentum (Allod) als Lehens Herr an vornehme Lehens trger (Lehensmannen, V a -fallen) gegen das eidliche Versprechen, ihm jederzeit treu, hold und gewrtig" zu sein und im Kriegsfall als Reiter zu dienen, bzw. Be-rittene zu stellen. Weil jedoch der (unmittelbare) Lehenstrger die von ihm zu stellenden Reitet auch nicht anders entlohnen konnte als durch Zuweisung von Grundbesitz oder Naturalienbezug, gab er hufig Teile seines eigenen Allods oder auch seines Lehens in derselben Weise als Afterlehen weiter, so da er dem König gegenber Vasall, seinen eigenen (mittelbaren) Lehensleuten gegenber Lehensherr (Senior) war. Nach und nach galten auch die mit einem Amt verbundenen Amtsgter, Rechte und Einknfte (Geflle, Buen) als Lehen des Inhabers, schlielich das Amt selbst, besonders das Grafenamt. So wurden die Grafen aus kniglichen Beamten im 9. und 10. Jahrh. Vasallen. Das rasche Umsichgreifen des Lehenswesens schlo nun fr das Knigtum eine Gefahr in sich: die Afterlehens-trger fhlten sich durch ihren Lehenseid und ihre Dienstpflicht zunchst dem Senior und nicht dem König verbunden, so da der Zusammenhang zwischen König und Volk gelockert wurde. Auerdem wuten manche groe Lehenstrger fr ihr Gebiet die Jmmunittseigenschaft zu erwerben und auf diese Weise fast jede Bettigung der Staatsgewalt davon fernzuhalten. 3. Die sozialen und wirtschaftlichen Zustnde. Neben dem altger-manischen Geburtsadel entwickelt sich ein Amtsadel, der entweder durch Bekleidung der Hos- und Staatsmter oder durch Kriegs- und sonstige ffentliche Dienste eine bevorzugte Stellung errang. Dagegen lie sich der Verfall des freien Bauernstandes nicht aufhalten. Die mit dem freien Grundbesitz verbundene Heeres- und Dingpflicht wirkte trotz der Milderungen Karls derart drckend, da viele Kleinbauern ihr Gut einem greren geistlichen oder weltlichen Grundbesitzer freiwillig abtraten und es dann *) Auf diese Weise konnte der König gewisse Lndereien dem Machtbereich des Grafen entziehen und wieder unter seine eigene unmittelbare Verwaltung nehmen, mit der er dann ebenfalls einen Vogt betraute.
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