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1. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 155

1911 - München : Oldenbourg
Karl Iv. 155 die (heimlich angetraute) erste Gemahlin seines Sohnes Albrecht Iii. (1438 bis 1460), die unglckliche Agnes Bernauer, zu Straubing ertrnken lie. Al-brechts Iii. Sohn und Nachfolger Albrecht Iv. der Weise (14601508) mute wiederum gegen seine Brder, besonders Christoph den Starken, kmpfen, ine gleichfalls Anteil an der Regierung haben wollten. Belehrt durch diese trben Erfahrungen, erlie er endlich das Primogeniturgesetz, nach welchem fortan 15% die vereinigten bayerischen Stammlande ungeteilt aus den Erstgeborenen in gerade absteigenber Linie, bzw. den nchstberechtigten Erben bergehen sollten. Jngere Shne erhielten nur mehr den Grafentitel und eine jhrliche Rente. Daburch wrbe die Staatseinheit Bayerns fest begrnbet. Auch die Rudolfsliuie in der Pfalz spaltete sich spter in mehrere- Zweige (Heidelberg, Simmern, Zweibrcken), die nacheinander die Kurwrde bekei-beten Bon hervorragenden Pflzer Fürsten sind zu merken Ruprecht I., Stifter T1 der Universitt Heidelberg (1386) und vor allem Friedrich I. der Siegreiches 14 <6 der die von Gustav Schwab besungene Pflzer Fehde fhrte. Gegen Ende des 18. Jahrh. kamen die Pflzer Gebiete in eine Hand, und als 1777 die Ludwigs-linie in Bayern ausstarb, wrben die Wittelsbacher Gesamtlnber wieber ver-einigt. 2. Karls Ttigkeit fr seine Erblande. Ungleich bebentungsvoller als fr das Reich war Karls Ttigkeit fr seine Erblanbe. Zunchst wute er sie ausgiebig zu vermehren. Schon Karls Vater Johann hatte zu seinem Hausbesitz Vhmen-Mhren das bisher reichsunmittelbare Egerland (einstweilen als Psanb von Kaiser Ludwig), die Oberlausitz (beim Aus-sterben der Askanier) und die Lehenshoheit der fast ganz Schlesien ge-Wonnen. Dazu erwarb Karl nach dem Tode seines (zweiten) Schwieger-Vaters, Rubolfs von der Pfalz, einen groen Teil der Oberpfalz und durch feine (britte) Gemahlin, eine schleiche Prinzessin, den Rest Schlesiens. Von den branbenburgischen Wittelsbachern kaufte er ferner die Niederlausitz und im Vertrag von Frstenwalbe (1373) auch die Mark Brandenburg selbst, wobei er allerbings den greren Teil der Oberpfalz wieder zurckgab. Ja ein Erbvertrag mit den Habsburgern und die Ver-lobung seines zweiten Sohnes Sigismund mit Maria, der Voraussicht-lichen Erbin von Ungarn und Polen, schien bent Hanse Luxemburg eine noch viel glnzenbere Zukunft zu erffnen1). Der Verwaltung biefer wohlabgerundeten Hausmacht, besonders Bhmens, wibmete nun Karl, anfnglich noch als Stellvertreter seines Vaters, eine ganz hervorragenbe Sorgfalt. Schon 1344 erhob er mit Einwilligung des Papstes Clemens Vi. das Bistum Prag, das bisher unter Mainz gestanben hatte, zum E r z b i s t u m und machte baburch die bhmisch-mhrische Kirche von der deutschen unabhngig. Dann grnbete er mit ppstlicher Zustimmung die Universitt i) Im Gegensatze zu dieser weitausschauenden Politik im Osten des Reiches steht die Vernachlssigung des Westens. Zwar lie sich Karl noch zum König von Burgund krnen, ernannte aber (1378) den franzsischen Thronfolger zum Reichsvikar in der Dau-phin und im Arelat. Seitdem kam Burgund (mit Ausnahme Savoyens) ganz unter den Einflu Frankreichs, dessen Herrscherhaus ohnehin schon die Provence besa.
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