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1. Kulturbilder aus Deutschlands Vergangenheit - S. 194

1890 - Leipzig : Gräbner
194 24. Mönchs- und Klosterwesen. Novize. zwischen gottesdienstliche Übungen und gewöhnliche Klosterverrichtungen, wie die Besorgung der Küche, das Reinigen der Schlaf-nnd Speisesäle, das Waschen der Kleider und Tischwäsche, die alle vou ihnen besorgt werden mußten, da weibliche Personen im Kloster nicht geduldet wurden. Die gottesdienstlichen Übungen wurden tags über acht- bis neunmal abgehalten; sie bildeten den Anfang und den Schluß des Tages. Nach dem zweiten Gottesdienste gingen die Mouche au ihre Arbeiten, die meistens allwöchentlich verteilt wurden. Wer keine besondere Verrichtung zu besorgen hatte, widmete sich dem Studium und dem Abschreiben von Büchern. Diese Thätigkeit der Mönche ist von der weittragendsten Bedeutung geworden; ihr verdanken wir unsere ganze Kunde des Altertums. In seiner Klosterzelle saß der Schönschreiber des Klosters, glättete und liniierte sein Pergament, schrieb unermüdlich, malte die Anfangsbuchstaben sauber aus mit Rot, Blau, Grün und Gold und zeichnete mit Wohlgefallen die Verzierungen am Rande. Durch dieses emsige Abschreiben wurden den Klöstern wertvolle Bibliotheken geschaffen, und mit Recht waren sie stolz auf ihre Handschriftensammlungen; sie wurden als vielbegehrter Schatz sorgfältig gehütet. — Eine andere segensreiche Thätigkeit war die Einrichtung von Klosterschulen, die iu innere und äußere zersteleu. In ersteren wurden die angehenden Mönche, in letzteren die Söhne der Edlen und Freien aus der Umgegend in strenger Zucht unterrichtet. Jede Schule hatte ihren eigenen Vorsteher; unterrichtet wurde im Lesen, Schreiben, Rechnen, Musik, Astronomie und vor allen Dingen in Latein. Wer als Mönch in ein Kloster eintreten wollte, mußte 14 Jahre alt sein und zunächst ein Probejahr durchmachen. Er hieß in dieser Zeit Novize und wurde ganz wie ein Mönch gehalten, nur trng er die Ordenstracht nicht. Bewährte er sich, so erfolgte seine Einkleidung als Klosterbruder. Das Haar wurde ihm geschoren, das Novizenkleid ihm abgenommen und das Mönchsgewand ihm angethan, nachdem er das Ordensgelübde beschworen hatte. Von nun an gehörte er ganz dem Kloster an; der Verkehr mit seinen Verwandten wurde aufs äußerste beschränkt. — Das Leben im Kloster war ursprünglich ein sehr
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