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1. Schleswig-Holstein in geographischen und geschichtlichen Bildern - S. 151

1884 - Flensburg : Westphalen
151 Schneller als man erwarten konnte, wurde die Sache auf friedlichem Wege entschieden. Die schleswig-holsteinischen Stände, unter welchen sich zwei verschiedene Parteien gebildet hatten, erkannten zur rechten Zeit, daß nur Eintracht sie vor Unglück und Verderben bewahren könne. Nach mehreren Verhandlungen in Neumünster und Rendsburg trat der Landtag am 3. März 1460 in Ripen zusammen. Hier wurde „um des Besten der Lande willen" der König Christian I. zum Herzoge von Schleswig und Grafen von Holstein erwählt. Sogleich nach seiner Erwählung mußte der König für sich und seine Nachkommen zwei wichtige Freiheitsb riefe ausstellen, in welchen er bezeugte, daß die Stände ihm gehuldigt haben, nicht als einem Könige von Dänemark, sondern als Landesherrn von Schleswig-Holstein, auch nicht wegen Erbrechts, sondern „aus Gunst" zu seiner Person. — In beiden Freiheitsbriefen werden dem Volke folgende Zusicherungen gemacht, welche Christian I. durch feierlichen Eidschwur bekräftigte: 1. Schleswig und Holstein sollen für ewige Zeiten ungeteilt zusammen bleiben. 2. Den Landständen soll das Recht zustehen, nach dem Ableben des Landesherrn aus den Söhnen des Verstorbenen einen neuen Landesherrn zu wählen. ^ 3. Es soll keine Abgabe auferlegt, auch kein Krieg unternommen werden ohne Zustimmung der stände. 4. Es darf keine Münze angeordnet werden, die nicht in Hamburg und Lübek „gang und gäbe" ist. 5. Die Beamten sollen aus den Einwohnern des Landes genommen werden. Die mit Dänemark angeknüpfte Verbindung war also eine reine Personal-Union, d. h. Schleswig-Holstein hatte mit dem Königreiche den Herrscher gemeinschaftlich, war aber ein eigener, unabhängiger Staat. Die Wahl erregte in den Hansastädten Hamburg und Lübek, die sich für den Grafen Otto verwendet hatten, großen Unwillen und erfuhr in der „Lübekschen Chronik" eine sehr scharfe Beurteilung. „Das macht," heißt es, „die Gierigkeit der Holsten und die Verschlagenheit der Dänen, denn der König und sein Rat erkauften sie mit Geld und mit mancherlei Versprechungen, wurden sie durch Eigennutz verblendet und gaben das gemeine Gut des Landes um kleinen Vorteil preis." Es ist indes nicht zu verkennen, daß unter den damaligen Verhältnissen wichtige Gründe sür die Erwählung Christians I. sprachen. Der König von Dänemark, der sich noch immer als Lehnsherrn über Schleswig ansah, würde den Grafen Otto nicht als Herzog diefes Landes anerkannt haben. Ein neuer Krieg mit
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