Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Schleswig-Holstein in geographischen und geschichtlichen Bildern - S. 221

1884 - Flensburg : Westphalen
221 erklären, daß er den auf die Erbfolge gerichteten Bestrebungen des Königs von Dänemark nicht entgegentreten wolle. Obgleich diese Erklärung keinen förmlichen Verzicht auf Staatserbrechte enthält, so wird doch von mehreren Gelehrten behauptet, daß sie einem solchen Verzicht gleich zu achten sei?) Der Bruder des Herzogs, der Prinz Friedrich von Nör, fand sich durch den Ausdruck „und seine Familie" veranlaßt, gegen die Bestimmungen des Londoner Protokolls zu protestieren. Das neue Thronfolgegesetz fand im Jahre 1853 die Zustimmung des dänisches Reichsrates. In den Verfassungsurkunden wird das Herzogtum Schleswig als ^„eirt unzertrennliches Zubehör unserer dänischen Krone" und Holstein als „ein selbständiger Teil unserer dänischen Monarchie" bezeichnet. Den Ständen von Schleswig und Holstein wurden aber solche Sätze nicht zur Beratung und Beschließuug vorgelegt, weil man der Ablehnung gewiß war. Die Behandlung, welche das Land erfuhr, war nicht geeignet, der neuen Ordnung einen Halt zu geben. Die Dänen, deren Haß gegen die Schleswig-Holsteiner sich in den Kriegsjahren noch gesteigert hatte, betrachteten beide Herzogtümer wie unterworfene Provinzen und suchten an den unglücklichen Bewohnern ihre Rache zu kühlen. Die Holsteiner haben den Druck zwar weniger empfunden, da die dänische Regierung in dem deutschen Bundeslande nicht mit völliger Rücksichtslosigkeit auftreten konnte; über Schleswig aber wurde das ganze Maß willkürlicher, ungerechter Fremdherrschaft ausgegossen. In einem großen Teile des Landes, wo die Kirchen-, Schul- und Rechtssprache deutsch gewesen war, wurde durch Gewaltmaßregeln der ärgsten Art die dänische Sprache eingeführt. Eine große Anzahl von Predigern und Lehrern, die durch die Bande gegenseitiger Liebe mit ihren Gemeinden verbunden waren, sowie auch viele Gerichts beamte, die dem Lande zur Zierde dienten, wurden abgesetzt, weil sie deutscher Gesinnung verdächtig waren. Dänische Beamte, zum Teil ganz unwürdige Subjekte, auf die das Volk nur mit Verachtung Hinblicken konnte, nahmen die leer gewordenen einflußreichen Stellen wieder ein. Mit leidenschaftlichem Eifer wurde jetzt alles unterdrückt, was an das alte Recht erinnerte. Es durfte kein anderes Geld als dänische Reichsmünze gebraucht werden; junge Leute, die in Kiel studiert hatten, erhielten keine Anstellung in Schleswig; man wagte kaum, den Namen Schleswig-Holstein öffentlich aus- *) Z. B. $ß. Befeler, 1856, der österreichische Minister Graf Rechberg, 1863, die preußischen Kronjuristen, 1865 rc. Anderer Ansicht sind Waitz, Warnstedt, D. d, Psordten rc. Der Herzog selber hielt die Erklärung, „ wie sich 1863 herausstellte, nicht für einen Verzicht. — Der dänische Minister Örstedt erklärte 1853 im dänischen Reichstage: „Der Herzog von Augustenburg hat nicht verzichtet, da ihm kein Verzicht abgefordert ist, indem die Regierung fein Erbrecht nicht anerkennt."
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer