1. H. 2
- S. 18
1882 -
Emden
: Haynel
- Autor: Zwitzers, August Ernst
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schimmer beseitigt hatte, ^iefverschuldete Bauern und drückende, wenigstens teilweise durch Schuldenlast entstandene Sklaverei, daneben ein durch Gewerbe und Handel emporstrebendes Bürgertum ohne Grundbesitz.
Zum Glück fand sich zur Zeit der höchsten innern Gährung in Athen ein Mann, welcher infolge seiner adeligen Herkunft, der freigebigen Verwaltung seines selbsterworbenen Vermögens, seiner volksfreundlichen Gesinnung und seiner tiefen, durch Reisen vermehrten Einsicht das allgemeine Vertrauen in dem Maße genoß, daß man ihm eine neue Gesetzgebung übertrug. S o l o u übernahm die Aufgabe in dem Gefühl, „das jeden Patrioten ergreift, der sein Vaterland in einer verderblichen Lage sieht, aus welcher ein Ausweg gefunden werden muß, wenn nicht alles verloren gehen soll". *) */ 7 Auch Solon knüpfte die neuen Einrichtungen an bestehende Verhältnisse an. Er gewährte zwar — nachdem durch Erleichterung der Schuldentilgung und Abschaffung der Schuldknechtschaft den dringendsten Bedürfnissen des Augenblicks entsprochen war — allen freien Bürgern Beteiligung an der Regierung, machte aber die politischen Rechte von den Leistungen abhängig. Er bildete nt. 4 Vermö g ensklassen nach dem Ertrage der Äcker: Großgrundbesitzer (mit 500 Scheffel Gerste Reinertrag), Ritter (mit 300 Scheffel), Gespannbesitzer (lwscheffel) und ländliche Tagelöhner mit sehr geringem oder gar keinem Grundbesitz (die gewerblichen Arbeiter waren Sklaven). — So hat hier „zum ersten Male die Macht des Geldes in das Innere eines bedeutenden Gemeinwesens eingegriffen''. J)
Alle 4 Klassen nahmen vom 20. Jahre an an der Volksversammlung teil, welcher die letzte Entscheidung in allen wichtigen Angelegenheiten (mit Debatte) zufiel, regelmäßig das Recht der Wahl zu den Ämtern (Archonten, Senatoren, Richter) und die
Prüfung der jedesmaligen Verwaltung, nachdem sie beendigt war.
Aber wählbar zu den öffentlichen Ämtern waren nur die Bürger der drei grundbesitzenden Klassen, welche auch die eigentliche Kriegsmacht (der Schwerbewaffneten) bildeten. Übrigens war jeder Bürger vom 18.—60. Jahre zum Kriegsdienste verpflichtet. Die Vorbereitung der der Volksversammlung zu unterbreitenden Gesetzes-vorschlüge geschah durch den R a t der 460 (mindestens 30jährigen) Senatoren. Eine Art Aufsicht über die gesamte Staatsverwaltung, wie iiber^ das religiöse und sittliche Leben des Volkes übte der
1) Ranke.
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