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1. Das Altertum - S. 8

1895 - Berlin : Nicolai
8 A. Die Griechen. persönlich fret mit eigener Verwaltung, doch ohne politische Rechte und Zum Kriegsdienste verpflichtet. — d) Die Metöken waren handeltreibende Fremde in Athen ohne Bürgerrecht, unter dem Schutze des Staates und öffentlicher Vertretung durch einen Patron (vgl. Klienten in Rom). Sie dursten fein Grundeigentum erwerben, mußten aber Kriegsdienste leisten (zu Schiffe). 37. Wie unterschied sich die Lage der Sklaven zu Sparta und Athen? Die^ spartanischen Sklaven (Heloten), die Nachkommen der mit den Sbciffen bezwungenen alten Einwohner von Lakonien, waren Leibeigene des ganzen Staates und an die einzelnen Vollbürger verteilt; sie dursten nicht getötet oder aus dem Lande verkauft werden, wurden aber hart behandelt; von dem Ertrage ihrer Feldarbeit hatten sie in der Regel nur einen bestimmten Teil an ihren Herrn abzuliefern. Die athenischen Sklaven waren Privateigentum und wurden milde behandelt. Ihre Verwendung war eine vielseitige (Handwerk). Die Staatssklaven (Kriegsgefangene 2c.) hatten eine selbständigere Stellung mit Eigentumsrecht und Haushalt. 38. Gang der Erziehung in Sparta und Athen (vgl. Nr. 149) In Sparta: Bis zum 7. Jahre Erziehung im Hause; von 7—18 Jahren Staatseiziehung (Abhärtung); von 18—20 Jahren beschränkter Kriegs* dienst im Lande; von 20 Jahren ab volle Dienstpflicht; von 30 Jahren an Bürgerrecht. In Athen: Bis zum 18. Jahre Erziehung im Hause und zwanglos in den Gymnasien (geistige Ausbildung) und den Palaestren (körperliche Übung); von 18—20 Jahren Ausbildung im Kriegsdienste; von 20 Jahren ab Kriegspflicht und Stimmrecht. 39. Welche Stellung hatten in Sparta die Könige? Die Verfassung gewährte den Königen nur einen größeren Grundbesitz, einen Ehrenplatz bei öffentlichen Versammlungen, Leitung der Volksversammlung, Vorsitz im Rate und Anführung im Kriege. Sie unterstanden im übrigen der Oberaufsicht der Ephoren (vgl. in etwa die beschränkte Stellung der Monarchie im früheren Polen, in England). 40. Welche Bedeutung hatte das spartanische Ephorat? Die fünf jährlichen Ephoren, ursprünglich Aufseher der Stadtbezirke, wurden nach und nach eine nur ihren Nachfolgern verantwortliche Aufsichtsbehörde für die ganze Staatsverwaltung; die Verteidigung der Rechte des Volkes war ihr Hauptzweck. Sie konnten die Könige vorladen, zurechtweisen, mit Geldstrafe belegen und verhaften. In den
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