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1. Brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 33

1897 - Berlin : Nicolai
C. Preußen unter Königen. 33 150. Welche (Gebiete erhielt Preußen 1815? Die östliche Hälfte von Sachsen, Danzig und Thorn, den westlichen Teil des Herzogtums Warschau (Provinz Posen), die westliche Halste des Bistums Münster, das Herzogtum Westfalen uebst Arnsberg, das Groß-herzogtnm Berg, die kurkölnischen Lande, die ehemals knrtrierschen links des Rheines, Teile von Luxemburg und Limburg, die Reichsstädte Köln, Aachen, Wetzlar sowie zahlreiche kleinere rheinische Gebiete: das Ganze 2170 □ M. mit 5 Mill. Einw., so daß der Staat aus 5040 Dm. (räumlich weniger als 1805) mit 10v2 Mill. Einw. stieg. 151. Welche günstige Bedeutung hatte für Preußen die territoriale Umgestaltung von 1815? Der Staat schüttelte die Hauptmasse der unbequemen polnischen Besitzungen ab und erzielte, indem er wieder vorwiegend deutsch wurde, großen Gewinn an nationaler Kraft; er behielt die Wacht am Rhein gegen das Romanentum, an der Weichsel gegen das Slaventnm und bildete fortan dem überwiegend slavischen Österreich gegenüber, da ihm nun eine nationale Politik ermöglicht war, den Anziehungspunkt der rein deutschen Bestrebungen. 152. Worin lag die Ungunst der territorialen Umgestaltung von 1815? Die Preußeu zugewiesenen Gebiete bildeten kein zusammenhängendes Ganze, sondern zerfielen nach wie vor in einen größeren östlichen und einen kleineren westlichen Teil (dazwischen Hannover) und waren an Umsang genüget als Preußens Ausdehnung vor dem Frieden von Tilsit. Die langgestreckten Grenzen lagen überall dem Auslande offen. So machte aber die unfertige und zerstückelte Gestalt des Staates stetes Wachstum in Deutschland für ihn zur Lebensaufgabe (vgl. 1866). 153. Was charakterisiert im allgemeinen die preußische Geschichte seit 1815? Im Innern: das Streben nach zeitgemäßer Gestaltung des politischen Lebens (Verfassung); nach außen: die Rivalität mit Österreich um die Leitung der deutschen Verhältnisse (Bundesreform). 154. Welche inneren Einrichtungen tras Friedr. Wilh. Iii. nach den Freiheitskriegen? Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und Bildung der Land-wehr (1814), Aufhebung der Accife (dafür Schlacht- und Mahlsteuer) und Einsetzung der Klassensteuer, Errichtung eines (6.) Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten (Altenstein), Vereinigung der Universitäten Zurbonsen, Repetitionsfragen Iv. g
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