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1. Tabellarischer Leitfaden der Geschichte - S. 23

1906 - Berlin : Nicolai
2. Zeitalter der Entwicklung von Kaisertum und Papsttum. 23 Konrad strebt nach Erblichkeit des Königtums; er zieht die großen Herzogtümer an sich und erklärt die kleineren Lehen in 1037 Italien für erblich (Constitutio de feudis). 1039—56 Heinrich Iii., der besonnenste und tatkräftigste Kaiser. Abhängigkeit des Papsttumes (die „deutschen Päpste"), der Herzöge und der Nachbarreiche (Polen, Ungarn). Das Reich hat seine größte Ausdehnung, das Kaisertum sein höchstes Ansehen. Reform der Kirche (angeregt von dem Kloster Klnny) begonnen durch gemeinsames Streben von Papsttum und Kaisertum, fortgesetzt vom Papsttume (Hildebrand). 1056—1106 Heinrich Iv. unter Vormundschaft seiner Mutter (Agnes), später des strengen Erzb. Anno von Köln (und des Erzb. Adalbert von Bremen). 1066 Wilhelm d. Eroberer, Herzog der Normandie, erobert England durch die Ritterschlacht bei Hastings. Empörung der Sachsen; Bayern kommt an die Welsen. Heinrich siegt über die Sachsen bei Hohenburg (Unstrut). Beginn des Kampfes mit dem nach Unabhängigkeit ringenden 1073—85 Papsttume: Gregor Vii., der gewaltigste Papst, verbietet Simonie (Kauf geistlicher Stellen), Priesterehe und Investitur (Belehnung mit geistlichen Stellen durch Laien vermittelst Ring und Stab). Heinrich läßt den Papst absetzen (in Worms); er wird gebannt und durch die Fürsten suspendiert. 1077 Heinrichs Buhe und Lossprechung in Kanossa. Die Fürsten setzen ihn ab und wühlen Rudolf von Schwaben, welches Heinrich an die Hohenstaufen gibt. Heinrich belagert den Papst in der Engelsburg; Gregor stirbt in der Fremde (Salerno). Gregors Nachfolger Urban Ii., von der Markgräfin Mathilde von Tuscien unterstützt, bleibt dem Kaiser überlegen. Abfall feines Sohnes Konrad. Der Kaiser wird von seinem Sohne Heinrich bekämpft und muß abdanken (Ingelheim). Er stirbt unter Kricgsrüstungen. 1106—25 Heinrich V. nimmt den Papst (Pascha! Ii.) in Rom gefangen (Vertrag von Sntri 1111). 1122 Das Wormser Konkordat schlichtet den Jnvestitursteit; der Kaiser belehnt die deutschen Bischöfe (und Äbte) mit den weltlichen Hoheitsrechten durch das Zepter vor der kirchlichen Investitur. — Tatsächliche Anerkennung der Gleichberechtigung des Papsttums mit dem Kaisertums
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