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1. Die Germanen - S. 3

1910 - Ansbach : Seybold
— 3 •— erhalten; die Holzrunen auf Buchenstäben sind unsres Wissens alle verloren. Weinland 28 v Der hölzerne Trinkbecher entsteht aus dem wurzelholze des 13, Ahorns, auch anderer Bäume. Heyne 11, *50. Um das Leder für die wirtschaft zu bereiten, ist (Eichenlohe 14 unentbehrlich, der Färbung des Zeuges dienen Galläpfel, Eichen-schwamm und Erlenrinde; das Laub... namentlich wieder der Eiche, muß neben dem Stroh zur Streu und Düngung herhalten, das Eschenlaub selbst zum Viehfutter... n, ^50. Selbst die letzte Ruhe findet der Hausherr in seinem Toten-15 bäum. Ii- t50- Und rechnet man endlich neben der Beute der )agd die un- ig gemeine Wichtigkeit des Waldes für die Viehfütterung, derart, daß er sowohl als Weideplatz dient, als auch seine Früchte, namentlich Eicheln und Bucheln für häusliche Verwendung gesammelt werden, berücksichtigt man das Beerenobst als menschliche Nahrung, so ist klar, daß zu keiner Zeit der Germane sich den Wald . . . als einen (Drt des Schreckens vorgestellt, sondern daß er ihn nur als wertvolles Nutzungsobjekt betrachtet haben kann. 11. 15v Die Ausnutzung des Waldes für den Hausbedarf geschieht 17 zu altgermanischer Zeit in der sorglosesten und rücksichtslosesten weise.... Den Bedarf an Bau- und Brennholz uneingeschränkt zu entnehmen, versteht sich von selbst und es ist ein Nachklang dieses Verhältnisses, wenn in späteren mittelalterlichen Gemeindewäldern der Genosse für Bau und Gebäudeverbesserung volles Holzrecht hat. .. Nicht nur das Hoden wird durch Brennen des Waldes bewirkt, auch wer Kohlen braucht, zündet sich kurzer Hand Bäume im Walde an . . . wird das Holz mit der Axt gefällt, so scheint es uralte Art, den Stamm nicht unmittelbar über der Erde zu nehmen . . . Und wer Vieh hat, dessen gutes Recht ist, es im Walde seine Nahrung suchen zu lassen.... n, ^5v Der Wald gehört in den ältesten germanischen Zeiten nur is bedingt zur Mark, insofern als er zu gutem Teile Wildnis und herrenlos ist. . . Aber Schritt für Schritt wird er in die Mark einbezogen und der Genossenschaft nutzbar gemacht; Rodungen schaffen in ihm Neuland und wo er stehen bleibt. . ., dient er der Gemeinde und bei geschlossenen Hofgütem der Herrschaft durch Weidegang und Holznutzung, außerdem durch die Jagdbeute. Dies alles in langsamer Entwicklung. 11, h V Der Wald hat aber ferner die Germanen Jahrhunderte hin- 19 durch vor den Römern erst verborgen, dann geschützt; weder die
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