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1. Vom fränkischen Gaukönig zum römischen Kaiser - S. 195

1910 - Ansbach : Seybold
Karl als Landwirt. 195 zu versorgen. Don unseren Weinbergen sollen sie uns für unsere Tafel Wein senden. Der wein, der von unsern Gütern als Zins gegeben wird, soll in unsere Keller geschickt werden. So viele Landgüter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen die Bienen für unsere wirtschaft zu besorgen. 3rx unseren Mühlen sollen sie im Verhältnis zur Größe derselben Hühner und Gänse halten, soviel man kann. Auf den Hauptgütern soll man bei unseren Scheuem nicht weniger als ;oo Hühner und mindestens 50 Gänse halten, auf den Hufengütem aber mindestens 50 Hühner und nicht weniger als \2 Gänse. 3et>er Amtmann soll Jahr für Jahr reichlich Federvieh und (Eier uo an den Hof liefern. Und ein jeder Amtmann soll achthaben auf das, was er für unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut ausgeführt und sauber ist. Wir wünschen, daß jährlich in der Fastenzeit, am Palmsonntag, nach unserer Verordnung das Geld von unserm Wirtschaftsertrage, nachdem mir die Rechnungen von dem laufenden Jahre durchgesehen haben, eingezahlt werde. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß, was die Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, wein, Essig, Ittaulbeerwein, Senf, Käse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der größten Reinlichkeit hergestellt und bereitet werde. Unsere Wälder und Forsten sollen gut in Dbacht genommen werden. 141 Wo ein Platz zum Ausroden ist, rode man aus und dulde nicht, daß Felder sich bewalden, und wo Wald sein soll, da dulde man nicht, daß er zu sehr behauen und verwüstet werde. Und unser Mild im Malde sollen sie gut besorgen, desgleichen Falken uni) Sperber zu unserem Gebrauche hegen, auch den Zins für die Mast sorgsam einfordern. Ferner sollen die Amtleute, wenn sie die Schweine zur Mast in den Wald schicken, oder unsere Meier oder deren Leute den Zins zu gutem Beispiele zuerst geben, damit alsdann auch die anderen Leute den Zins vollständig zahlen. Sie sollen auch gemästete Gänse und Hühner zu unserem Gebrauche jederzeit bereit und reichlich vorrätig haben, daß sie an uns geschickt werden können. Und wir wollen, daß sie die Hühner und Eier, welche die Knechte und Hörigen abgeben, alljährlich vereinnahmen und wenn wir ihrer nicht bedürfen, sie verkaufen. Lin jeder Amtmann soll auf unseren Landgütern einzelne edle Vögel: 142 Pfauen, Fasanen, (Enten, Tauben, Rebhühner, Turteltauben, um des Schmuckes willen halten. Auf jedem Gute sollen innerhalb des Wohnrarnns sich befinden Bettstellen, Pfühle, Federbetten, Bettleinen und Tücher für Tische und Bänke, Gefäße von Kupfer, dann Blei, (Eisen, Holz, Feuerböcke, Ketten, Kesselhaken, Axte, Beile, Bohrer und all dergleichen Geräte, so daß man nicht nötig hat, sie anderswoher holen zu lassen und zu borgen. Und das (E i s e n z e u g , welches man im Kriege braucht, sollen sie in Verwahrsam haben, damit es sich gut hält, und sobald man aus dem Kriege zurückkehrt, soll man es wieder verwahren. 3n unsern Weiberhäusern sollen sie der Bestimmung nach den Stoff zur Arbeit geben lassen, nämlich Flachs, Wolle, Waid, Scharlach, Krapp, wolu kämme, Kardendisteln, Seife, Gefäße und anderes der Art, was hier notwendig ist. Ein jeder Amtmann soll in seinem Bezirke gute Handwerker haben, w.i als da sind Eisenschmiede, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Dreher, Zimmerleute, Schildmacher, Fischer, Falkner, Seifensieder, Brauer, welche nicht nur 15*
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