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1. H. 3, Teil 1 - S. 11

1911 - Ansbach : Seybold
Ludwig Iv. das Rind. u von Mainz, „fein teuerster geistlicher Vater", dessen Rat und Unterstützung — heißt es einmal — der König nicht entbehren könne, (werden) am häufigsten genannt. . . . Nach ihnen begegnen die beiden Brüder Salomon und w a l d o, jener Bischof von Konstanz, dieser von Freising/) . . . Unter den weltlichen Großen sind es namentlich £ i u t b o I d , sein „lieber Verwandter," Markgraf der böhmischen Mark und eines Teiles der Ostmark und Inhaber der einen und andern bayerischen Grafschaft, die fränkischen K o n -r a d i n e r , Markgraf Burchard von Thüringen und dann wieder zumeist bayerische Grafen, . . . welche als Fürsprecher und Berater dem König zur Seite stehen. Mühlbacher 643. W i e die neuen politischen Gewalten in den Stammes» gebieten sich entwickelten. Gallisches, schon von Cäsar vorgefundenes soziales System war die Abhängigkeit verschiedener clientes2) von einem senior. Der Klient „kommentierte"3) sich in die Hände eines Seniors, der feinen Schutz und feine Vertretung durch eine kleine symbolische Gabe übernahm. Um so mehr nun, als rechte Gefolgschaft nur der König haben konnte, wurde im fränkischen Gallien obige gallische Form von den Franken übernommen. ... An die Stelle der Kommen» dation trat „Itt ann f ch af t", der in dies Verhältnis Eintretende erklärte sich durch Treueid zum homo, zum Manne des Seniors, in dessen Hände er die feinigen gefaltet legte. Der Senior dagegen nahm jenen durch eine symbolische Gabe in seinen Schutz und Haushalt (im weiteren Sinne) auf. ... So standen schließlich überall im Reiche neben dem Königtum die größeren und mächtigeren Grundherren mit einem solchen, auch militärisch verfügbaren Gefolge ihnen speziell „ergebener“ und von ihnen abhängiger Leute. Mit dem 8. 3«hrh. ward für letztere ein älterer gallisch-lateinischer Ausdruck, vassi, vassalli, mit allgemeiner Verbreitung auch im mittelalterlichen Schriftlatein üblich. Wenn ursprünglich der deutsche Gefolgsherr feine Gesinden mit an feinem Tisch ernährt und in feinem Hauswesen beherbergt hatte, so legten die größer gewordenen Verhältnisse für die Vafallität ein anderes Verfahren nahe. . . . Sie beliehen die Vasallen mit einem Landgut zu Nießbrauch auf Lebenszeit, einem beneficium oder Lehen. Heycf I, 2$7. (Erblichkeit der Lehen ward zum Schlagwort der edlen Grundherren und Beamten im_ 9. )ahrh. und noch vor Schluß der Karolingerzeit erreichten sie zum großen Teil ihr Ziel. Erblichkeit des Amtslehens hieß für die großen Beamten des Reiches bei dem engen Zufammenhanq zwischen Besoldung und Amtsgewalt Erblichkeit des Amtes. ~ Lamprecht Ii, uo. Es ist charakteristisch, daß um (das )ahr 900) für die „Großen" zuerst die Bezeichnung „Fürsten" (principes) auftritt. )e mehr das Königtum der Schwäche verfiel, desto höher wuchs die Macht dieser Herren. Hatten die kraftvollen ersten Karolinger das Stammesherzogtum beseitigt, um dem Königtum ]) So ließ man den kleinen König u. a. der Kirche von Freifing den Hof Röhring schenken. (Entstehung Münchens!) Man müsse, heißt es in einer derartigen Schenkungsurkunde, den königl. Dienst durch Fürsorge für die Kirche ermöglichen. _ ‘ Mühlbacher 6<*5. 2) client = Schützling, Rechtmündel. 3) lat. commendare = empfehlen.
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