Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Westfälische Heimatgeschichte - S. 58

1913 - Münster (Westf.) : Coppenrath
— 58 — nähme in die Lateinschule wurde nur dem zugebilligt, der in der deutschen Schule genügend unterrichtet war. Schulversäumnisse ließ er schwer bestrafen. Die Ortspfarrer mußten wöchentlich einmal den Unterricht besuchen. Zum Bau neuer Schulen gab die bischöfliche Rentenkammer reichliche Geldmittel. Bernhard von Galen war ein sorgsamer Vater seines Bistums. Prozesse waren ihm verhaßt. Er verlangte, daß sie kurz und rechtlich geführt wurden und nur wenig Kosten verursachten. Zur wirtschaftlichen Hebung seines Fürstbistums plante er die Anlage eines Wasserweges nach Amsterdam; Berkel oder Vechte sollten schiffbar gemacht werden. Münster erhielt eine regelmäßige Postverbindung mit Wesel und Paderborn. Als 1666 Hungersnot und Pest das Land sehr schwer heimsuchten, öffnete der Fürstbischof dem armen Volk seine Kornmagazine. Von Ärzten ließ er Vorsichtsmaßregeln ausarbeiten gegen die Pest, den Würgengel der Menschheit. Nach den bischöflichen Bestimmungen mußte das Haus des Pestkranken mit einem Strohkranz kenntlich gemacht werben. Jeber Krankenpfleger hatte auf der Straße einen weißen Stock in der Hand zu tragen. Der Bischof oerorbnete Prozessionen in Münster und dem ganzen Bistum, um die göttliche Gerechtigkeit mieber zu versöhnen. Bernharb von Galen starb in seinem Resibenzschloß zu Ahaus am 19. September 1678. Seine sterblichen Überreste würden im Dome zu Münster beigesetzt. Westfalen unter Friedrich Wilhelm I. (1713—1740). Verwaltung. Im Jahre 1707 kam die Grafschaft Tecklenburg in preußischen Besitz. Die Verwaltung unserer Heimatlanbe lag bislang hauptsächlich in den Hänben der geistlichen und weltlichen Stänbe. Bestimmte das Domkapitel allein in Ehe- und Kirchensachen, so orbneten die Gilben und Zünfte ihre eigenen Angelegenheiten. Von den (Bemeinben würde das Schul- und Armenwefen geregelt. In der Verstaatlichung biefer und anberer Rechte im Interesse einer einheitlichen Verwaltung tat Friedrich Wilhelm I. einen be-beutfamen Schritt. — Er nahm der Regierung die Verwaltung der Steuern und übertrug biefe einer Kommiffariatsbehorbe. In ©teuerfragen machte sich biefe Behörbe mehr und mehr unabhängig von der Bewilligung der Stäube, die oft nur nach Laune und Willkür entfchieben und nicht auf die unabmetslichen Bebürfniffe des Staates achteten und ihre eigenen überschätzten. Die neue Steuerbehörde brang mit Recht auf regelmäßige, bestimmte Abgaben. — Dann trennte Friedrich Wilhelm I. von der Regierung die Amtskammer, der die Domänenverwaltung, Forst- und Jagb-, Münz-, Maß- und Gewichtsorbnung, Zölle, Handel und Bergwerke unterstellt waren. Im
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer