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1. Lesebuch aus Gustav Freytags Werken - S. 64

1901 - Berlin : Weidmann
64 Das Mittelalter. (1100—1250.) Um 1200 durfte das Ritterschwert erteilen, wer selbst Ritter war und das Recht hatte Lehnsgüter zu verleihen, also wer ein adliger Herr war. Da aber die Ritter das reisige Gesolge jedes ansehnlichen Gutsbesitzers bildeten, so nahm sich auch der Dienstmann die Freiheit, den Ritterschild an sein Gefolge auszuteilen. Es wurde damit in wilder Zeit überhaupt nicht genau genommen, die Würde ward schon im 13. Jahrhundert an Bauernsöhne um Geld gegeben, oder weil der Herr sich einmal mit großem Gefolge am Fürstenhofe zeigen wollte. Für ehrenvoll galt es, von dem höchsten Fürsten des Landes das Ritterschwert zu erhalten, auch ihm war rühmlich, an großem Hoffest vielen höfischen Knechten die Ehre zu erteilen. Bei jener österreichischen Vermählung im Jahre 1225 erhielten 225 Knappen die Würde?) Noch rühmlicher war die Erteilung vor einer Schlacht, die neuen Ritter kämpften dann in der ersten Schlachtreihe. So wird berichtet, daß Rudolf von Habsburg vor der Schlacht auf dem Marchfeld 1278 unter andern auch hundert Züricher Bürgersöhnen das Ritterschroert gab und die Züricher für seine besten Kämpfer erklärte. 15. Turnier. (Aus den Bildern 2, 1, 15—28.) Größte Bedeutung erhielten dem Ritter seit dem Ende des 12. Jahrhunderts die Waffenübungen, welche ein Vorrecht seines Standes geworden waren. Sie wurden in der Hauptsache zuverlässig schon während der Wanderzeit eingerichtet, seit den Kreuzzügen mit den Spielgesetzen, welche die Romanen allmählich erdacht hatten, zu einem System von Regeln verbunden, an deren Beobachtung der höfische d. h. gebildete Mann erkannt ward, deren Verletzung für unehrenhaft galt. Von diesen Übungen war die häufigste, Grundlage der übrigen, die Djoft2), der Speerstich zweier gerüsteter Ritter gegen einander. 1) Henrich, Friedrichs Ii. Sohn, heiratete Margarete von Österreich. 2) Die gewöhnliche Herleitung des Wortes „Tjost" ist vom französischen joute, aus lateinischem juxta. G. Freytag will es vom lateinischen justa, regelrechter Kampf ableiten (mhd. ze rehter tjoste.). Auch „Buhurt und „Turney" sind romanischen Ursprungs.
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