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1. Allgemeine Weltgeschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 320

1907 - Berlin : Schultze
— 320 — truppen und Preußen unter General Wrangel unterstützt wurden. Nach mehreren siegreichen Gefechten mußte Preußen infolge der drohenden Einmischung Englands und Rußlands den unehrenvoüen Waffenstillstand zu Malmö schließen, nach welchem eine gemeinschaftliche preußisch-dänische Regierung die Herzogtümer verwalten sollte. Die Unzufriedenheit mit diesem Waffenstillstände führte in der Nationalversammlung und in Frankfurt Unruhen herbei, und die beiden Abgeordneten Fürst Lichnowsky und General von Auerswald wurden vom Pöbel ermordet. Von neuem entbrannte der Kampf, und Bundestruppen rückten in Schleswig ein, sprengten bei Eckernförde ein dänisches Kriegs-schiff in die Luft und erstürmten die Düppeler Schanzen. Die Schleswig-Holsteinischearmee unter dem preußischen General Bonin siegte bei Kolding und drang in Jütland ein. Auf Andringen Rußlands, Englands und Frankreichs mußte Preußen abermals einen Waffenstillstand schließen und zog sich gänzlich vorn Kampfe zurück. Die Schleswig-Holsteiner setzten, nur von deutschen Freiwilligen unterstützt, den Krieg allein fort, wurden aber bei Jdstedt (1850) von den Dänen geschlagen und durch österreichische Truppen gezwungen, die Feindseligkeiten gegen die Dänen einzustellen. Die Herzogtümer wurden wieder unter Dänemarks Herrschaft gestellt, sollten jedoch ihre eigene Verfassung behalten und vor förmlicher Einverleibung gesichert bleiben. Durch das Londoner Protokoll (1852) wurde dann bestimmt, daß nach dem Tode des kinderlosen Königs Friedrich Vh. die Regierung über den gesamten dänischen Staat auf den Prinzen Christian von Sonderburg-Glücksburg übergehen sollte. In der folgenden Zeit ward Deutschland bewegt durch den Krieg Österreichs und Preußens gegen Dänemark (1864) und durch den Krieg Preußens gegen Österreich (1866). Der Norddeutsche Bund (1866—1871). — Die nächste Folge des Deutschen Krieges (1866) war die Errichtung des Norddeutschen Bundes, der sämtliche Staaten Norddeutschlands zum Schutze des Bundesgebietes und zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes eng vereinigte. Am 24. Februar 1867 trat in Berlin der aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgegangene Reichstag des Norddeutschen Bundes zusammen, um sich mit den Regierungen über die neue Verfassung zu einigen. Die Grundbestimmungen derselben waren folgende: Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu. Dasselbe ernennt den Bundes-fanzier, der den Vorsitz und die Geschäftsleitung im Bundesrate hat, vertritt den Bund bei auswärtigen Staaten und besitzt das Recht, im
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