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1. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 23

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 23 — die fürstlichen Kassen, sondern hob anch den allgemeinen Wohlstand. Bedacht, allen Schichten seiner Untertanen zu dienen, schritt er ein gegen die Bedrückung der Hintersassen von seiten der Gutsherrn. Damit das Land für den Fall des Krieges geschützt sei, griff Herzog Julius auf die alte Volks-- und Landwehr zurück und suchte dieselbe in eigenartiger Weise neu zu beleben. Gebietszuwachs. Gegen Ende seiner Regierung fiel dem Herzog Julius durch den Tod Erichs Ii. (1584 t) das Iürstentu m Kalenberg-Göttingen zu. Auch dieses tief verschuldete Land erfuhr die Segnungen seines umsichtigen und sparsamen Regiments. Die patriarchalisch-absolutistische Regierung des Herzogs Julius, der sich unter Zustimmung seiner Untertanen als einen „Vater des Landes" bezeichnen konnte, endete 1589. 2. Heinrich Julius *589—1615. Persönlichkeit und territoriale Erwerbungen. Sein Sohn Heinrich Julius war ein Fürst von glänzender Begabung, hochgebildet, erfüllt von dem starken Bewußtsein seiner fürstlichen Machtstellung, dabei eigenwillig und leidenschaftlich, wie fein Großvater Heinrich. Durch bedeutende Erwerbungen hob er das Übergewicht seines Hauses: nach dem Tode des letzten männlichen Sprossen der grubenhagenfchen Linie (1596) zog er trotz des Widerspruches der lüne-burgischen Vettern das Fürstentum Grube uh agen ein; als eröffnete Lehen fielen ihm die Grafschaften H o h n st e i n und Blau-k e n b n r g - N e i n st e i u zu. Auch wurde der Fürst, der längst A d m i n i st r a t o r des H o ch st i f t s H a l b e r ft a d t war, zum Verwalter der reichen Abtei Walkenried gewählt. Streitigkeiten mit den Ständen. Die Hofhaltung des kunstsinnigen und prachtliebenden Fürsten, die hohen Kosten der Reichs-gerichtsprozeffe, die sich an die bestrittenen Besitzergreifungen knüpften, führten schnell zur Zerrüttung des von feinem Vater so trefflich geordneten Finanzwesens. Die Geldverlegenheiten des Herzogs riefen schwere Zerwürfnisse mit den Ständen hervor, denen gegenüber des Herzogs Kanzler Jagemann, Profeffor des römischen Rechtes in Helmstedt, unter Nichtachtung der ständischen Privilegien und Gerechtfamen das fürstliche Imperium mit aller Schärfe vertrat. Der Streit blieb unentschieden. In dem abgeschlossenen Vergleiche hielten beide Gewalten grundsätzlich an dem von ihnen vertretenen Rechts-ftandpunkte fest. Kampf mit der Stadt Braunschweig. Zu erbitterten Kämpfen führte der Streit, der zwischen dem Herzoge und der Stadt Brau tisch w e i g entbrannte. Während Herzog Julius es mit Langmut ertragen hatte, daß die stolze und reiche Stadt, deren Streben auf Reichsfreiheit ging, feiner fürstlichen Hoheit mit Trotz uni) Verachtung 4
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