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1. Teil 2 - S. 48

1878 - Leipzig : Teubner
— 48 - Reichsgut nicht selten war. So erhoben sich in allen Teilen des Reichs waffengewaltige Geschlechter von ausgedehntem Güterbesitz, von denen sich allmählich manche zu herrschender Stellung emporschwingen, da die Reichsgewalt der Abwehr der die Reichsgrenze jetzt auf allen Seiten bedrohenden äufseren Feinde (Sarazenen im S., Normannen im N., Slaven und später Ungarn im 0.) nicht mehr gewachsen war und die Stämme, auf ihre eigene Kraft gestellt, mächtigen Führern aus ihrer Mitte naturgemäfs sich unterordneten (§ 71). Hand in Hand mit dem Sinken der königlichen Autorität und der steigenden Macht der Grofsen geht die Lockerung der alten Gauverfassung (die Grafen werden aus Beamten erbliche Dynasten § 61 Anm.), rasche Verminderung des freien Bauernstandes (§ 61. 62), Auflösung von Recht, Sicherheit und Ordnung und zunehmende Verarmung und Verwilderung des Volks. Diesen Verfall der staatlichen Verhältnisse unterstützte das innerhalb der Kirche erwachende Bestreben, zum Schutze des Rechts und der Ordnung das Papsttum als die höchste Gewalt auf Erden zur Anerkennung zu bringen (§ 73). § 68. Kaiser Lothar I. (843 — 855) überliefs die Sorge für Italien seinem Sohn Ludwig, welcher den Süden der Halbinsel nicht gegen die Araber zu schützen vermochte. Schon 827 waren diese von Nordafrika (Reich der Aglabiden in Tunis) aus nach Sicilien übergesetzt, hatten allmählich die Insel erobert und setzten sich seit 841 in Unteritalien fest (846 selbst Rom geplündert. Bald auch Sardinien und Corsika erobert). Dazu kamen nicht lange darauf auch die Angriffe der Griechen, welche ihre Herrschaft in Apulien befestigten und bald auch die langobardischen Fürsten von Benevent, Capua und Salerno (874) in Abhängigkeit brachten. — Nach Lothars I. Tode 855 gelangte Italien und die jetzt vom Papst übertragene Kaiserwürde an seinen ältesten Sohn Ludwig Ii. (855 — 875), von den jüngeren erhielt Karl die Provence und Burgund, Lothar Ii. die nördlichen Lande (Lothringen und Frisland). Nach Karls Tode (863) kam die Provence an Italien, Burgund an Frankreich ; als 869 auch Lothar Ii. starb, suchte sich Karl der Krone seines Landes zu bemächtigen, wurde aber von Ludwig d. D. 870 (8. August) zum Vertrag von Mer sen gezwungen, durch welchen die deutschen Lande (Friesland und der größte Teil von Lothringen) mit Ostfranken (Deutschland), die romanischen mit Westfranken (Frankreich) vereinigt wurden, so dass nun die nationale Scheidung mit der politischen Grenze zusammenfiel. Mit Kaiser Ludwigs Ii. Tod (875) erlischt die karolingische Linie in Italien, die Kaiserkrone übertrug Papst Johann Viii. dem ränkevollen Karl d. Kahlen von Frankreich, obwol derselbe weder in Frankreich die Ordnung aufrechtzuerhalten
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