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1. Von der germanischen Urzeit bis zum Ausgange der Regierung Friedrichs des Großen - S. 36

1912 - Leipzig : Wunderlich
36 Mittelalter. Tische und Bänke, Gefäße von Kupfer, Blei, Eisen, Holz, Feuerböcke^ Kessel, Kettenhaken, Äxte, Beile, Bohrer und all dergleichen Geräte, so daß man nicht nötig hat, sie anderswoher holen zu lassen, zu borgen. Und das Eisenzeug, das man im Kriege braucht, sollen sie in Verwahrsam haben, damit es sich gut hält, und sobald man zurückkehrt, soll man es wieder verwahren. 19. In Unsere Weiberhäuser sollen sie der Bestimmung nach den Stoff zur Arbeit geben lassen, nämlich Flachs, Wolle, Waid, Scharlach, Krapp, Wollkämme, Kardendisteln, Seife, Gefäße und anderes der Art, was hier notwendig ist. 20. Ein jeder Amtmann soll in seinem Sprengel gute Handwerker haben, als da sind Eisenschmiede, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Dreher, Zimmerleute, Schildmacher, Fischer, Falkner, Seifensieder, Brauer, die nicht nur Bier, sondern auch Apfel- und Birnenmost und andere Getränke bereiten können, Bäcker, die Semmeln für Unsere Wirtschaft zu backen verstehen, Netzemacher, die Netze zu spinnen verstehen zur Jagd, zum Fisch- und Vogelfang, ferner andere Handwerker. 21. Unsere Kelterpressen auf Unseren Gütern sollen in guter Ordnung sein. Und das sollen die Amtleute im Auge behalten, daß keiner sich herausnehme, Unsere Trauben mit den Füßen zu treten (wie in den südlichen Ländern), sondern daß alles sauber und anständig sei. 22. Ein jeder Amtmann liefere Jahr für Jahr zu Weihnachten Uns ein Verzeichnis von all Unserem Gute und Ertrage: was von Ochsen vorhanden ist, von Hufen, die gepflügt werden sollen, von Acker- und anderen Zinsen, von geschlossenen Vergleichen und Friedensgeld, von dem ohne Unsere Erlaubnis in Unseren Forsten gefangenen Wild, von Mühlen, von Feldern, von Brücken und Fähren, von Märkten, von Weinbergen, von denen, die Weinzins zahlen, von Heu, von Holzhöfen, von Kien, Schindeln und Bauholz, von Brachland, von Hülsenfrüchten, von Wolle, Flachs und Hanf, von Baumfrüchten, von großen und kleinen Nüssen, von beredelten Bäumen, Gärten, Rübenland und Fischteichen, von Leder, Fellen und Hörnern, von Honig und Wachs, Fett und Seife, Maulbeerwein, Met und Essig, von Bier, jungem und altem Wein, altem und neuem Getreide, bort Hühnern, Eiern und Gänsen, von Fischern, Schmieden, Stellmachern und Schustern, von Kisten und Schränken, von Drehern und Sattlern, Schmiedewerkstätten, Eisen-und Bleigruben, von Abgabepflichtigen; und zwar alles getrennt boneinander und wohl geordnet, daß Wir imstande sind, zu wissen, was und wieviel Wir von jeder Art haben. 23. Wir wollen, daß sie in den Gärten alle Pflanzen haben, als Lilien, Rosen, Klee, Krauseminze, Salbei, Raute, Beifuß, Gurken, Melonen, Kürbisse, Bohnen, Kümmel, Rosmarin, Karbe, italienische Kichererbsen, Meerzwiebel, Siegwurz, Schlangenwurz, Anis, Sonnenblumen, Bärwurz, Lattich, Senf, Kresse, Petersilie, Sellerie, Sadebaum,
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