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1. Teil 3 - S. 110

1885 - Leipzig : Teubner
— 110 - angegriffenen, aber mit zäher Ausdauer auf den Höhen von Mont St. Jean standhaltenden Wellington und entschied den Sieg. Das französische Heer wurde durch Gneisenaus rastlose Verfolgung völlig zersprengt, Napoleon entsagte wenige Tage später (21. Juni) der Regierung von neuem, und bereits am 7. Juli hielten die Verbündeten ihren zweiten Einzug in Paris. Ludwig Xviii. kehrte zurück, Napoleon wurde als Kriegsgefangener nach St. Helena gebracht, wo er am 5. Mai 1821 starb. Im zweiten Pariser Frieden (20. Nov.) wurde Frankreich auf die Grenzen von 1790 beschränkt (Landau an Bayern, das Saarbecken an Preußen abgetreten), mufste die geraubten Kunstschätze herausgeben und 700 Mill. Franken Kriegsentschädigung zahlen. Die nordöstlichen Teile des Landes blieben von 150 000 verbündeten Ttuppen unter Wellington für die nächsten Jahre besetzt. Für Napoleon hatte sich Joachim Murat, König von Neapel erhoben, war aber von den Österreichern in zwei Treffen (Tolentino 8. Mai, Garigliano 16. Mai) geschlagen und zur Flucht nach Frankreich genötigt worden. Als er darauf gegen den wieder eingesetzten König Ferdinand einen Landungsversuch in Kalabrien machte, ward er gefangen und erschossen (13. Okt. 1815). Iii. Der Wiener Kongreß und die Neuordnung Europas. Hauptbestimmungen des Wiener Kongresses (Schlufs-akte vom 9. Juni 1815): a) Territorialbestimmungen: 1) Preußen erhält von seinem früheren Gebiet die deutschen Territorien zurück doch aufs er Ostfrieslahd und Hildesheim, welche an Hannover, und aufser Ansbach und Bayreuth, welche an Bayern fallen; im Osten Danzig, Thorn, Westpreufsen, vom eigentlichen Polen nur das Grofsherzogtum Posen. Dazu als Entschädigung für das Aufgegebene: Schwedisch-Pommern, die Hälfte des Königreichs Sachsen, die Herzogtümer Jülich und Berg, die ehemaligen rheinischen Kurstaaten Trier und Köln. 2) Österreich: das lombardo-venetianische Königreich, die illyrischen Provinzen, Tirol und Salzburg (von Bayern), Galizien (von Rußland). 3) Rufs land: den gröfsten Teil des Herzogtums Warschau, welches als Königreich Polen mit Rußland in Personalunion tritt; Krakau wird Freistaat. 4) Grofsbritannien behält Malta, Helgoland, das Kapland und das Protektorat über die Republik der ionischen Inseln. 5) Aus der Republik Holland und dem österreichischen Belgien
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