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1. Erläuterungen zu Ad. Lehmanns Kulturgeschichtlichen Bildern und Ergänzung zu jedem Geschichtslehrbuch - S. 72

1917 - Leipzig : Wachsmuth
niemals ohne Fahnlehen. Nur der oberste Lehnsherr konnte das Fürstenamt vergeben. Ursprünglich war die Lehnsfahne rot ohne jedes Abzeichen. Das bezieht sich, da purpurrot als königliche Farbe gilt, auf die Übertragung königlicher Rechte, wohl auch auf die Übertragung der mit dem königlichen Fahnlehen unstreitig verbundenen peinlichen Gerichtsbarkeit. Im 13. Jahrhundert fand dann der Brauch allgemein Verbreitung, daß die Fahnen des Fürsten an die Stelle des kaiserlichen Banners traten. Von nun an wurde für jedes selbständige Fahnlehen je eine Fahne übergeben1), ebenso für besondere staatliche Hoheitsrechte. Jeder Lehnsmann erhielt die Fahnlehen also nun „besonders mit sinem wapen“ übertragen. So war das eigentliche Lehnssymbol die Fahne'2). Andere Lehnssymbole sind das Zepter, der Ring, der Handschuh, das Schwert. Seit der Zeit Rudolfs von Habsburg wird auch das Zepter in den Nachrichten über Belehnungen weltlicher Fürsten Erwähnung getan3). Bis dahin waren also nur die Lehen geistlicher Fürsten Zepterlehen. Der Ring, der vorher in Verbindung mit dem Stab bei der Investitur der Geistlichen gebraucht wurde, ist dann auch vereinzelt bei Belehnungen von Weltlichen verwendet worden. Des Handschuhs bediente man sich schon seit alter Zeit bei Eigentumsübertragungen, namentlich in Sachsen. ins 13. Jahrhundert und während des 13. Jahrhunderts seien erwähnt: Rudolf von Habsburg erklärt (laut Urkunde vom 29. Dezember 1282 zu Augsburg datiert), daß er seine Söhne mit Zustimmung der Kurfürsten mit Österreich, Steiermark, Krain und March „sollempniter cum vexillis et solempnitate debita.“ — 1290 hat er weiter zu Erfurt das Fürstentum Lausitz mit der Fahne an Diezmann, Landgrafen von Thüringen, übertragen. *) So verzichtete Ottokar von Böhmen nach seiner Unterwerfung unter Kudolf von Habsburg mit 5 Lehnsfahnen, die er in die Hand des kaiserlichen Landesherrn gab, und erhielt 2 Fahnen, nämlich für Böhmen und Mähren zurück. 2) Gleich dem Kaiser übertrugen oftmals auch Fürsten und Grafen wieder cum vexillis Lehen an ihre Vasallen, und die Zeitgenossen legen daher auch diesen Lehen bisweilen den Namen „vanlehen“ bei. Doch sind es nur Lehen, auf denen die Verpflichtung ruht, entweder ein bestimmtes Heereskontingent zu stellen oder ein Banner zu tragen. 3) Weil Rudolf von Habsburg am Tage nach seiner Wahl zum König kein Zepter zur Hand hatte, nahm er die Belehnung der zahlreich anwesenden Fürsten mit einem Kruzifix ab. Die weltlichen Fürsten legten den Treueid auf das Zepter ab, bekamen es aber nicht überreicht wie die geistlichen Fürsten.
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