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1. Das Mittelalter - S. 71

1894 - Hamburg : Meißner
— 71 — stellung eines christlichen Universalstaates erfüllte, war durch die Verwickelung des Kaisers in alle internationalen Fragen der Ausbildung eines nationalen Staatswesens in Deutschland hinderlich, während die entwürdigte und zerrüttete Kirche sich unter dem Schutze ihrer mächtigen Schirmvögte zu neuer Größe und Kulturblüte erhob. Die enge Verbindung des Kaisertums mit der römischen Kurie sicherte ersterem lange Zeit hindurch die Verfügung über die reichen Machtmittel der fürstlich ausgestatteten deutschen Kirche, aber endlich mußte die Existenz zweier zu Weltleitung berufenen Mächte neben einander zu einem Kampfe zwischen beiden und zum Siege der in den Augen der Zeitgenossen höher stehenden geistlichen Gewalt führen, mit welcher sich die nach größerer Selbständigkeit strebenden Großen des Reiches verbanden. So sank das Ansehen und die Macht der Krone, die aristokratischen Gewalten überwucherten den Königssitz, und der monarchische Einheitsstaat ging mehr und mehr in die Formen des losen Lehns-staates über. In der älteren Zeit des Reiches war der König nicht nur oberster Heerführer und Richter, sondern auch in der Verwaltung unbeschränkt. Er ernannte die Herzöge als Häupter der einzelnen Stämme, die Pfalzgrafen als Verwalter der königlichen Einkünfte, die Markgrafen und Grafen als Vorsteher der Grenzbezirke und Gaue, die Bischöfe und Äbte, welche neben ihrer geistlichen Würde gleichzeitig ausgedehnte weltliche Befugnisse besaßen und dem Könige das Personal für Verwaltung und Diplomatie lieferten. Die Einnahmen der Krone bestanden größtenteils in den Erträgen der zahlreichen königlichen Güter, der Bußen, Tribute, Zölle, des Münz-, Markt- und Jagdrechts und freiwilligen Gaben; die Ausgaben dienten zur Bestreitung der Hofhaltung, der Kriege, zum Bau von Schlössern und zu Verleihungen an die Kirche und weltliche Große. Die Wahl des Königs, bei welcher anfangs in der Regel die Verwandtschaft mit dem letzten Herrscher den Ausschlag gab, erfolgte ursprünglich durch die Gesamtheit aller Freien, später nur noch durch die Edeln, dann durch die Fürsten. Aus deren Zahl sonderten sich endlich im 13. Jahrhundert die sieben Kurfürsten aus, welche als Inhaber der Erzämter vor den andern zu stimmen berechtigt waren, die Erzbischöfe von Mainz, Köln und
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