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1. Die Neuzeit - S. 114

1895 - Hamburg : Meißner
— 114 — schienen seine Dynastie ans die Dauer zu sichern. Die Einziehung des Kirchenstaates und Hollands sowie des nordwestlichen Deutschlands, der Hansestädte nebst den Küsten zwischen der unteren Elbe und Trave und des Großherzogtums Oldenburg, bezeichnen die größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs und den Höhepunkt der napoleonifchen Weltherrschaft. 4. Preußens Wiedergeburt Am schwersten lastete Napoleons Gewaltherrschaft aus dem kleinen und ausgesogenen Preußen, das Napoleon völlig zu vernichten strebte; aber zuerst wurden hier durch gemeinsame Arbeit von Fürst und Volk die Übelstände beseitigt, welche die Niederlage des Staates herbeigeführt hatten, und dadurch die Mittel zu einer erfolgreichen Erhebung geschaffen. Zur Durchführung der politischen Reform berief der König den Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein, welcher, einem reichsunmittelbaren Geschlechte entstammend (geboren 1757 zu Nassau an der Lahn), mts Verehrung für Friedrich den Großen in den preußischen Staatsdienst getreten und Finanz- und Handelsminister geworden, aber in Ungnade entlassen war. Durch das Edikt über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums im Oktober 1807 wurden die Schranken beseitigt, welche die verschiedenen Berufszweige einzelnen Ständen verschlossen. Durch die Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden im Novenber 1808 wurde ein Ministerrat von fünf dem Könige verantwortlichen Fachministern eingesetzt. Durch die Städte Ordnung vom November 1808 wurde den Städtern die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten verliehen, und dadurch die Teilnahme der Bürger für die öffentlichen Angelegenheiten geweckt. Ans der Wahl aller stimmberechtigten Bürger einer Stadt gingen d^e (unbesoldeten) Stadtverordneten hervor, welche sämtliche Gemeindeangelegenheiten berieten uni) die Leistungen und Lasten aus die Bürgerschaft verteilten. Sie wählten den (nur zum Teil besoldeten) Magistrat, welcher ihre Beschlüsse vorzubereiten und auszuführen hatte, und als dessen Vorsitzenden den Bürgermeister. Für alle Verwaltungssachen, welche eine dauernde Auf-licht verlangten, wie Kirchen- und Schulsachen, Armenpflege, Bau-
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