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1. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 127

1912 - München : Oldenbourg
Die Berufung der Reichsstände. 127 Durch Zusammengehen mit dem dritten Stand hätte sich das Königtum stärken können; statt dessen machte es gemeinsame Sache mit den beiden oberen Stünden. Dadurch wurde es bei der Mehrheit der Nation unbeliebt und verlor die Herrschaft über die Bewegung. Dies zeigte sich, als man die Frage erörterte, ob die Beratungen der Versammlung nach Ständen gesondert, wie früher, oder gemeinsam und die Schlußabstimmungen ebenfalls nach Ständen (par ordres) oder nach Köpfen (par tetes) stattfinden sollten. Im 'ersten Falle konnten Adel und Klerus mit ihren zwei Stimmen den Bürgerstand mit seiner einen Stimme jederzeit überstimmen; im zweiten Falle dagegen war dem dritten Stande die Mehrheit sicher, weil vom Adel und der Geistlichkeit immer einige auf die Seite der Bürgerlichen traten. Da eine gütliche Einigung nicht erzielt wurde, erklärte sich der dritte Staud als Nationalversammlung, d. h. als Vertretung der Gesamtnation, und 1789 lud die andern Stände zum Beitritt ein. Nun wollte der Hof durch eine königliche 17« Juni Sitzung die Sache entscheiden und ließ deshalb den Versammlungssaal behufs Instandsetzung auf einige Tage schließen. Daraufhin traten die Abgeordneten des dritten Standes in einem leeren Saale des Ballhauses zusammen und legten den Eid ab, daß sie sich nicht trennen wollten, bevor sie dem Reiche eine neue Verfassung gegeben hätten. Dieser Schwur im Ballhause war der Anfang der Revolution. 20. Juni Drei Tage später fand die anberaumte königliche Sitzung statt, in der Lud- 23. Juni wig gesonderte Beratung befahl. Als aber nach Entfernung des Hofes der Zeremonienmeister Gehorsam gegen den königlichen Befehl verlangte, rief Mirabeau: „Sagen Sie Ihrem Herrn, daß wir hier sind kraft der Macht des Volkes und nur der Gewalt der Bajonette weichen werden." Doch wagte die Regierung keine Gewalt anzuwenden und Ludwig riet nun selbst den beiden ersten Ständen, sich mit dem dritten zu vereinigen. Dies geschah und so wurden die Reichsstände zur konstituierenden Nationalversammlung. Das Bürgertum hatte der Regierung und den oberen Ständen offen Trotz geboten und war Sieger geblieben. Der Fortgang der Revolution bis zur Wiederherstellung der Ordnung durch Napoleon. a) Die Konstituierende (Verfassunggebende) Nationalversammlung (Juni 1789—September 1791). 1. Der Bastillesturm und seine Folgen. Die größte Gefahr für die Bewegung lag in der drohenden Möglichkeit, daß die Macht der Regierung und der gemäßigt denkenden Mehrheit der Nationalversammlung entglitt und in die Hände des Pariser Pöbels geriet. Dieser Gefahr konnte begegnet werden, wenn die Regierung auf die konstitutionellen Bestrebungen der Abgeordnetenmehrheit einging. Statt dessen zog der Hof, da die Pariser Truppen unzuverlässig schienen, Provinzregimenter nach der Hauptstadt und erwog den Gedanken eines gewaltsamen Einschreitens gegen die Nationalversammlung. Dadurch stieß er die gemäßigten Elemente derselben zurück und lieferte dem hauptstädtischen Pöbel den Vorwand zu blutigen Greueltaten. Die Entlassung Neckers gab das Zeichen 1789 zum Aufstand der Pariser Bevölkerung, die von dem Advokaten 2)e^1uuö m 0 ulins und anderen Volksrednern verhetzt wurde. Wohl bildete sich
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